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Sparpaket: Kein Elterngeld mehr für 10.000 Berliner Hartz-IV-Familien

Rund 10 000 Berliner Hartz-IV-Familien müssen künftig mit 300 Euro weniger im Monat auskommen.

Statt circa 1700 Euro wird ein junger dreiköpfiger Haushalt in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes dann nur noch etwa 1400 Euro für Lebensunterhalt und Miete zur Verfügung haben. Denn 300 Euro waren der Mindestsatz beim Elterngeld, das Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach den Vorstellungen der Bundesregierung nicht mehr erhalten sollen. Weitere 7500 Bedarfsgemeinschaften werden künftig ebenfalls weniger Geld in der Haushaltskasse haben, wenn die Sparpläne umgesetzt werden. Sie müssen auf knapp 100 Euro pro Monat verzichten, die sie bisher erhalten, um den Übergang vom höheren Arbeitslosengeld I abzufedern. Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) warf der Bundesregierung vor, dort zu sparen, „wo sie mit dem geringsten Widerstand rechnet“, und sprach von einem „sozialpolitischen Irrweg“.

Eine „unglaubliche Härte und Demütigung“ der Familien sieht die Sozialstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Martina Schmiedhofer (Grüne), in den Plänen von Union und FDP. Die Familien müssten dann in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur mit den ALG-II-Regelsätzen zurechtkommen. Das Sparpaket bedeute, „dass eine ganze Gruppe gesellschaftlich ausgegrenzt wird“, sagte Schmiedhofer. In einer Stadt wie Berlin, wo rund 330 000 Haushalte von Hartz-IV-Leistungen leben, gehe die soziale Spreizung weiter auseinander. Der DGB verweist darauf, dass Berlin nicht nur Hartz-IV-Hauptstadt ist, sondern auch eine hohe Millionärsdichte hat: „Das schreit eigentlich danach, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.“

Auch der Spandauer Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) nannte das Sparprogramm „sozial unausgewogen“, da Bezieher von mittleren oder höheren Einkommen kaum betroffen seien. Wenn beispielsweise der erst im vergangenen Jahr eingeführte Heizkostenzuschuss abgeschafft werde, bedeute dies besonders Einschnitte für die Menschen mit kleinen Einkommen knapp über den Hartz-IV-Regelsätzen. Zudem sei dieses Vorhaben kurzsichtig, da dann eventuell Geringverdiener stattdessen wieder auf aufstockende Leistungen aus den Jobcentern angewiesen seien. Sigrid Kneist

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