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Leinen los? Das Hundesetz ist erstmal gestoppt.

© dpa

SPD-Fraktion hat noch Klärungsbedarf: Berliner Hundegesetz kurzfristig gestoppt

Das umstrittene Berliner Hundegesetz sollte vor der Sommerpause verabschiedet werden. Jetzt haben SPD-Abgeordnete noch Fragen, unter anderem zur Schulterhöhe der Hunde.

Die Verabschiedung des umstrittenen Hundegesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus verzögert sich. Verantwortlich dafür ist die SPD-Fraktion. "Es gibt bei Abgeordneten unserer Fraktion noch Klärungsbedarf", sagte Liane Ollech, bei der SPD-Fraktion zuständig für dieses Thema. "Unter anderem geht es um die Frage nach der Schulterhöhe von 30 Zentimetern." Das Gesetz in seiner bisherigen Fassung sieht vor, dass Hunde in Berlin angeleint sein müssen. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnete Gebiete. Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund ohne Leine führen möchte, muss er einen so genannten Hundeführerschein machen, und der umfasst eine praktische und theoretischen Sachkundenachweis. Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor. So gilt die Leinenpflicht zum Beispiel nicht für Hunde, die eine Schulterhöhe unter 30 Zentimetern haben. Auch Tiere, die gekauft wurden, bevor das Gesetz in Kraft tritt, fallen unter die Ausnahmeregelung.

Die SPD-Fraktion möchte in ihrer nächsten Sitzung, am 7. Juni, über den Gesetzentwurf beraten. "Sollten wir dann alle Punkte geklärt haben und den Gesetzentwurf verabschieden, dann kann das Gesetz am 9. Juni schon auf die Tagesordnung der Sitzung im Abgeordnetenhaus gesetzt und verabschiedet werden", sagte Ollech. "Die CDU-Fraktion hat den Entwurf ja schon verabschiedet." Es gab bei einigen SPD-Fraktionsmitgliedern den Gedanken, das Gesetz bereits auf die Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses zu setzen. Aufgrund der noch offenen Fragen kam es aber nicht dazu. In der vergangenen Woche war der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen mit Dringlichkeit gebilligt worden.

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