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Stalherm_Stralau

© Heerde

Spree-Ufer: Mit allen Mitteln gegen die Bagger

Auf Stralau soll ein Uferweg angelegt werden. Nicht über mein Grundstück, sagt ein Anwohner und kämpft gegen seine Enteignung. Dabei geht er nicht unbedingt zimperlich vor.

Es ist ein beinahe jämmerliches Bild, das sich bietet. Blattlose Zweige hängen in die schmutzige Spree, grauer Himmel mischt sich mit Rauchschwaden vom Schiffsmotor. Beißender Benzingeruch hängt in der Luft. Ein Bagger greift vom Schiff aus mit seinem Arm auf das Ufer rüber. Hier soll ein Uferwanderweg entstehen. Verloren steht Michael Stalherm in seinem Garten in Alt-Stralau und sieht sich die Arbeiten mit ernstem Gesicht an: „Das ist mein Grundstück, das sich mit willkürlicher Gewalt angeeignet wird.“ Die Wasserstadt GmbH, die im Auftrag des Landes die Arbeiten durchführen lässt, sieht das jedoch anders. „Wir bauen auf unserem Eigentum“, sagt Herbert Helle von der Wasserstadt.

Offenbar lief bei der Vermessung des Grundstückes von Stalherm etwas falsch. In einem Gutachten schreibt der Gutachterausschuss des Abgeordnetenhauses gleich mehrfach, es sei ein „Grundstück mit direktem Wasseranstoß“. Auch beim Kauf 1990 hat Stalherm laut Kaufvertrag ein „Wassergrundstück“ erworben. Im Sommer sollte er also die Füße von der Ufermauer baumeln lassen können. Die gibt es jedoch nur noch in Bruchstücken, weil die Wasserstadt GmbH sie einreißen ließ. Sie beruft sich darauf, dass eine sogenannte „Vorlandfläche“ seit 2001 dem Land gehöre. Diese Vorlandfläche ist im Katasteramt auch zugunsten des Landes vermerkt und umfasst sowohl einen kleinen Abschnitt des Wassers als auch des Ufers. Eben dort finden derzeit die Bauarbeiten statt, um einen provisorischen Uferweg herzustellen. Das Amtsgericht Lichtenberg hat der Wasserstadt recht gegeben und die Bauarbeiten für zulässig erklärt. Stalherm ist daraufhin in Berufung gegangen. Die hat die Wasserstadt jedoch nicht abgewartet. Die Zeit drängt, weil sie Ende des Jahres ihre Tätigkeit einstellt und zuvor noch ihrer Aufgabe nachkommen will: einen durchgängigen 5,5 Kilometer langen Uferwanderweg von der Elsenbrücke bis Lichtenberg herzustellen, der derzeit nur am Friedhof und am Grundstück von Stalherm unterbrochen wird. Ihre Anwälte schreiben: „Der Schaden, der durch eine verzögerte Fertigstellung droht, wäre immens.“ Parallel läuft ein Enteignungsverfahren, das erst im Herbst 2008 entschieden wird. Enteignet werden soll ein etwa 1,80 Meter breiter Streifen auf der Landfläche, aus dem dann ein permanenter Uferweg werden soll.

Stalherm beklagt sich, dass er nun vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll. „Das Recht soll entscheiden und nicht Rambo.“ Er hat einen Bauzaun zum Wasser hin errichten lassen und wehrt sich mit allen Mitteln. Er hat sich mit den Füßen hineingehängt, um zu verhindern, dass der Zaun entfernt wird. Er hat die Arbeiter auf dem Schiff mit einem Wasserschlauch bespritzt. „Bei den Temperaturen kann das gefährliche Körperverletzung sein“, sagt der zuständige Abschnittsleiter von der Polizei, Bodo Biese, der mehrfach an den Ort gerufen wurde. „Menschlich kann ich seine Position verstehen, aber wir sind an das Gerichtsurteil gebunden“, so Biese.mj

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