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Spreedreieck

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Spreedreieck: Graf: Senat handelte "grob fahrlässig"

Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der so genannten Spreedreieck-Affäre hat am Montag seine Arbeit aufgenommen. Nun wird geprüft, welche Rolle die Senatspolitik bei dem Verkauf des Areals spielte.

Die Vertreter der Regierungs- sowie Oppositionsfraktionen in dem Gremium kündigten an, die Vorgänge um den Verkauf des Spreedreieck-Areals sowie der umliegenden Grundstücke an der Friedrichstraße umfassend aufzuklären. Differenzen herrschten weiterhin über die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen des Immobiliendeals. Während die Opposition einen Schaden in Millionenhöhe befürchtet, warnte Rot-Rot davor, voreilig von "Skandal" oder "Vermögensverlust" zu sprechen.

Der Ausschussvorsitzende Andreas Köhler (SPD) kündigte an, dass sich die Mitglieder des Gremiums am 21. November bei einer Ortsbesichtigung ein Bild von den Gegebenheiten auf dem Grundstück machen wollen. Er halte es für wichtig, dass die Abgeordneten "wissen, worüber sie reden".

In der konstituierenden Sitzung am Montag einigten sich die neun Mitglieder des Gremiums auf eine Terminliste und reichten ihre Beweisanträge ein. Der erste Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode soll alle zwei Wochen jeweils freitags tagen. Köhler zeigte sich optimistisch, dass der Abschlussbericht wie vorgesehen bis zum 31. März 2010 vorliegt. 

Anrainer haben Klage eingereicht

Das Spreedreieck-Areal wurde im Jahre 2000 vom Land an einen Investor verkauft. Jedoch bestimmte eine 2001 nachträglich geänderte Vermögenszuordnung, dass ein Teil der verkauften Fläche Berlin gar nicht gehörte. Um eine Schadensersatzklage zu umgehen, sagte das Land dem Investor unter anderem eine Bauhöhe von zehn Geschossen zu.

Ein Grundstücksnachbar legte daraufhin erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Widerspruch gegen den Bebauungsplan ein, weil das von ihm errichtete Hotel verschattet werde. Um einen Baustopp zu verhindern, entschädigte das Land den klagenden Anrainer mit vier Millionen Euro.

Mittlerweile hat auch der Betreiber des Admiralspalastes einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Grundstück Friedrichstraße 100 eingelegt. Er führt an, das Gebäude sei zu hoch und verschatte den Admiralspalast in unzulässiger Weise. Oppositionspolitiker gehen davon aus, dass die Baugenehmigung für das Hotel im Gegenzug für einen Klageverzicht gegen das Spreedreieck-Gebäude erstattet wurde.

Vermögensschaden beläuft sich auf 25 Millionen Euro

Der Vertreter der Grünen-Fraktion, Joachim Esser, befürchtet, dass sich der Vermögensschaden für das Land aus der Veräußerung des Spreedreieck-Areals auf mindesten 25 Millionen Euro beläuft. Er kündigte an, den ehemaligen Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD), den Ex-Senatsbaudirektor Hans Stimmann sowie den früheren Finanzsenator Peter Kurth (CDU) als Zeugen in den Untersuchungsausschuss zu laden.

Der SPD-Sprecher im Ausschuss, Torsten Schneider, betonte, es stehe noch nicht fest, ob dem Land ein materieller oder juristischer Schaden entstanden ist. Er räumte allerdings ein, dass Berlin mit dem Verkauf des Grundstücks in Innenstadtlage nicht den Erlös erzielt habe, der möglich gewesen wäre.

Der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Florian Graf, sprach dagegen von einem "großen Vermögens- und Bauskandal". Der Senat habe wiederholt "grob fahrlässig oder vorsätzlich" gegen die Interessen des Landes gehandelt. Er warnte zudem davor, dass die vom Senat geführten Vergleichsverhandlungen um das Spreedreieck "nicht wasserdicht waren" und auf das Land weitere Kosten zukommen könnten. (kk/ml/ddp)

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