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Spreedreieck: Rechnung ohne die Nachbarn

Auf dem Spreedreieck soll ein Hochhaus entstehen - ein teures Vergnügen für das Land. Denn Berlin hat die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht. Doch wer ist eigentlich schuld an dem finanziellen Desaster?

Die Liste der Fragen zum Spreedreieck ist lang. Die Opposition im Abgeordnetenhaus verlangt von Finanzsenator Thilo Sarrazin und Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (beide SPD) heute Antworten darauf. Lange haben die beiden sich vor dem Hauptausschuss durch Staatssekretäre vertreten lassen. Jetzt, da die Entschädigung für den klagenden Nachbarn gegen das umstrittene Bauprojekt am Bahnhof Friedrichstraße geklärt ist, stellen sie sich dem Ausschuss, der heute zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Vom Ergebnis dieser Sitzung will die Opposition abhängig machen, ob sie einen Untersuchungsausschuss beantragt oder nicht.

Stoff genug gäbe es. Den Schaden für das Land beziffern Abgeordnete auf 14 bis 25 Millionen Euro. So genau kann das niemand sagen, denn eventuell drohen weitere Klagen, die im Zusammenhang mit der zweifelhaften Genehmigungsgeschichte für den Bürokomplex stehen. So erklärten sich die Bauherren auf dem gegenüberliegenden Grundstück Friedrichstraße 100 bereit, nicht zu klagen – jedoch nur gegen ein Gebäude von 39 Metern Höhe. Am Spreedreieck wird aber 42 Meter hoch gebaut. Und Falk Walter, Hausherr im Admiralspalast, behält sich rechtliche Schritte gegen eine zu große Baumasse auf der Friedrichstraße 100 vor.

Doch heute geht es um die Frage: Wer ist schuld an dem finanziellen Desaster? Der Senat hatte, wie berichtet, im Jahr 2000 das Grundstück an der Weidendammer Brücke mit der Zusage verkauft, dass es mit einem Haus von 15 000 Quadratmetern Nutzfläche bebaut werden könne. Die Tinte war gerade trocken, als sich herausstellte, dass das Land den Vertrag nicht erfüllen kann, weil ein Teil der Fläche der Bahn AG zugesprochen wurde.

Wenig später soll der damalige Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) dem Käufer Harm Müller-Spreer mündlich zugesagt haben, ein Hochhaus durchzusetzen – 40 Stockwerke und 150 Meter hoch. Doch Strieder dementiert: Umgekehrt habe Müller-Spreer versucht, über mehrere Abgeordnete Druck auf ihn auszuüben, da seine Haltung am Spreedreieck immer restriktiv gewesen sei.

Der Turm hatte also keine Chance, stattdessen suchte die Stadtentwicklungsverwaltung zusammen mit dem Bauherrn nach einer Lösung für das 15 000- Quadratmeter-Gebäude und lud drei Architekturbüros ein, Lösungen zu suchen. Das Ergebnis: Die Baumasse war nur zu erreichen, wenn das Gebäude sich nach Süden, auf die Nachbargrundstücke an der Friedrichstraße, vergrößert. In einem Brief an die Kanzlei von Ex-SPD-Senator und Anwalt Klaus Riebschläger, der den Senat in dem Streit vertrat, listeten die Anwälte von Müller-Spreer die Vermögensnachteile der Ideen der drei Architekturbüros auf: zwischen 24,1 und 28,4 Millionen Euro würde ihr Mandant verlieren.

Zuvor waren Verhandlungen zwischen Senat und Bahn gescheitert, um doch noch eine Lösung zu finden. Die Bahn verlangte für den Eingang zum S-Bahnhof Friedrichstraße, den das Land an Müller-Spreer verkaufte, aber nicht der Eigentümer war, rund 1,3 Millionen Euro und die Zusage, dass der Investor nichts gegen künftige bauliche Veränderungen am Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn unternimmt. Der Senat befand, dies sei für den Investor unzumutbar.

Der Bauherr erhielt zwei weitere Grundstücke unentgeltlich hinzu, eine Entschädigung von acht Millionen Euro und ein Geschoss mehr für den geplanten Neubau – insgesamt sollte der Deal das Land 10,3 Millionen Euro kosten. Dieses Modell kam nach einer Rechnung der Finanzverwaltung billiger als eine Rückabwicklung, die die Verwaltung mit mindestens 14,3 Millionen Euro kalkulierte.

Der Zeitpunkt für diese Abmachung war günstig. Im Sommer 2004 diskutierten Kulturpolitiker leidenschaftlich die Erhaltung des Tränenpalasts als Stätte für Off-Kultur. Das Credo des Kulturausschusses: Die Probleme auf dem Spreedreieck dürften nicht auf dem Rücken der Tränenenpalast-Betreiber ausgetragen werden. Den Windschatten der Diskussion um die Konzessionen an den Tränenpalast nutzte die Finanzverwaltung, um die teure Lösung mit Müller-Spreer herbeizuführen. Nach der Insolvenz der Tränenpalast-Betreiber übernahm Müller-Spreer auch noch die denkmalgeschützte ehemalige Grenzabfertigungshalle zum Verkehrswert von 915 000 Euro. Weitere Komplikationen erwartete die Verwaltung nun nicht mehr.

Sie hatte die Rechnung ohne die Nachbarn gemacht. Die beanstandeten die große Baumasse und die nicht eingehaltenen Abstandsflächen. Die Stadtentwicklungsverwaltung ignorierte die Beschwerden, denn sie stand unter Zeitdruck: Bis Ende 2006 hatte das Land Müller-Spreer eine Baugenehmigung für ein Gebäude versprochen, das nun 20 500 Quadratmeter Fläche hat. Die Folgen: Die Nachbarn – die Grundstücksgesellschaft am Weidendamm (GVG), in deren Gebäude das Melia-Hotel eingezogen war –, brachten das Baurecht vor dem Oberverwaltungsgericht zu Fall. Einen Baustopp konnte der Senat nur verhindern, indem er vier Millionen Entschädigung zahlte.

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