zum Hauptinhalt

Spreedreieck-Untersuchungsausschuss: Der Fall Köhler verdrängt Spreedreieck-Affäre

Erneut gerät der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Affäre um das Spreedreieck in die Kritik. Andreas Köhler (SPD) hatte als Anwalt zwei jetzige Zeugen vertreten.

Aufgeben will der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Affäre um das Spreedreieck nicht. Dabei gerät Andreas Köhler (SPD) immer wieder, immer stärker unter Beschuss. Am Freitag forderten Abgeordnete von CDU und FDP, Köhler solle sein Amt ruhen lassen, so lange Vorwürfe um einen möglichen Interessenkonflikt zwischen seinem politischen Amt und seiner beruflichen Tätigkeit nicht durch den Ältestenrat geklärt sind. Köhler selbst sprach von „Sturm im Wasserglas“ – es gebe „keine Befangenheit für mich“.

Worum es geht? Köhler hatte niemandem verraten, dass er zwei wichtige Zeugen in der Spreedreieck-Affäre zuvor anwaltlich vertreten hatte. Der eine ist der verstorbene Rechtsanwalt Klaus Riebschläger (SPD), der andere ist dessen Partner Stephan Südhoff. Riebschläger hatte in dem missratenen Geschäft um den Verkauf des landeseigenen Baulandes an der Friedrichstraße – das Berlin statt Erträge Millionenverluste bescherte – zunächst das Land und später den Grundstückskäufer Harm Müller-Spreer vertreten.

Stephan Südhoff hatte ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Schadenersatzforderungen des Grundstückskäufers Müller-Spreer gegen das Land verfasst, dessen Inhalt und Wertungen im Ausschuss sehr kontrovers diskutiert werden. Südhoff sagte als Zeuge am 12. Februar vor dem von Köhler geleiteten Ausschuss aus. Als Mandanten hatte Köhler Südhoff nach dessen Angaben bis Mitte vergangenen Jahres vertreten. Und so kam es dazu: Südhoff war wie Riebschläger Partner in der Sozietät Knauthe Eggers. Nach dem Ausscheiden von Riebschläger und Südhoff verklagte Karlheinz Knauthe die beiden auf Rückzahlung von „Entnahmen“ und bekam in erster Instanz Recht. Nur Riebschläger ging in die zweite Instanz, dessen Erben vertritt Köhler bis heute. Knauthe betonte, dass der Rechtsstreit und seine Sozietät nichts mit der Spreedreieck-Affäre zu tun hat.

FDP und CDU sprachen von einem „Interessenkonflikt“ und forderten Köhler auf, sein Amt bis zur „lückenlosen Aufklärung“ der Vorwürfe durch den Ältestenrat des Abgeordnetenhauses ruhen zu lassen. Klaus-Peter von Lüdeke (FDP) sagte: „Es könnte ein Verstoß gegen das Landesabgeordnetengesetz vorliegen.“ Köhler kommt den Forderungen nicht nach: „Ich habe die Sache für mich geprüft.“

Köhler sorgte bereits öfters für Unmut. Die Opposition sagt, er führe den Ausschuss nicht neutral, behindere Zeugenbefragungen, stimme Termine nicht ab. Zuletzt machte er einen schlechten Scherz über das Hemd eines Mitarbeiters. Die neue Debatte verdrängte die Affäre Spreedreieck fast – bis zum geschmeidigen Auftritt von Spreedreieck-Investor Harm Müller-Spreer: „Die Schäden wachsen immer noch“, bilanzierte er seinen Ärger mit der Bahn beim Grundstücksdeal. Der Senat hatte ihm im Kaufvertrag eine „lastenfreie“ Übergabe des Baulands zugesichert. Dieser Fehler löste die Spreedreieck-Affäre aus.

Zur Startseite