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Berlin: Springmesser und Wurfstern verboten Berlin verschärft sein Waffengesetz

Auflagen für Schreckschusspistolen

Berlin verschärft sein Waffengesetz: Vom 1. April kommenden Jahres an sind Butterfly und Springmesser sowie Wurfsterne verboten, teilte die Innenverwaltung am Montag mit. Zur Zeit können sie Personen über 18 Jahren frei erwerben. Neu ist auch, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen künftig genehmigt werden müssen. Erforderlich ist dafür ein „kleiner Waffenschein“, in dem der mindestens 18 Jahre alte Besitzer seine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen muss. Ein verschärftes Waffengesetz war nach dem Amoklauf eines Schülers in einem Erfurter Gymnasium von Abgeordneten aller Parteien im Berliner Parlament gefordert worden. Das neue Gesetz hat auch eine Amnestieregelung. Wenn Personen, die bislang zulässige Waffen wie Butterfly- oder Fallmesser besitzen, diese bis zum 31. August 2003 unbrauchbar machen oder der Polizei übergeben, werden sie nicht strafrechtlich verfolgt. dpa

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