zum Hauptinhalt

Berlin: Staatsanwälte klagen Banker wegen Sorglos-Fonds an

Ermittler werfen Ex-Topmanagern Untreue vor. Landgericht entscheidet über Zulassung der Klage

Die Anklagebank in der Strafkammer am Landgericht Berlin könnte sich in Kürze ein zweites Mal mit früheren Topmanagern der landeseigenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) füllen. Die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen den früheren BGB-Chef Wolfgang Rupf, Ex-Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky sowie weitere neun Verantwortliche erhoben. Darunter ist auch der frühere Chef der LBB-Fondsgesellschaft Manfred Schoeps. Ihnen wird Untreue vorgeworfen, weil sie den Ermittlern zufolge zwei riskante Immobilienfonds (LBB 12; IBV-Deutschland1) mit umfassenden Garantien für Anleger versehen haben. Dadurch drohe dem Land ein Schaden von 55 Millionen Euro.

Ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheiden die Richter am Landgericht. Die zuständige Strafkammer hat sich bereits mit der Bankenaffäre befasst und die früheren Chefs der BGB-Tochter Landesbank, Ulf-Wilhelm Decken und Jochem Zehlen, zu hohen Geldstrafen verurteilt. Auch dabei ging es um die umstrittenen Fonds der Bankgesellschaft.

Wegen der Risiken aus den Fondsgeschäften und riskanten Krediten geriet die landeseigene Bankgesellschaft 2001 in finanzielle Not. Wegen des Skandals zerbrach die damalige CDU-SPD-Koalition.

Vorgeworfen wird den Angeklagten in dem neuesten Verfahren Untreue, weil sie laut Staatsanwaltschaft die kaufmännischen Grundsätze verletzt haben sollen. Konkret geht es um Mietgarantien, die den Anlegern der Fonds für eine Dauer von 25 Jahren Einnahmen garantieren. Absicherungen für eine so lange Zeit hätten wegen der damals bekannten Risiken von Immobilienanlagen nicht abgegeben werden dürfen, sagen die Ermittler.

Belegen wollen die Staatsanwälte dies an den Fonds IBV-Deutschland 1 und LBB 12. Der LBB-Fonds 12 erwarb auch Plattenbauten von der Firma Aubis. Die Aubis-Immobilien waren mit Krediten der Bankgesellschaftstochter Berlin-Hyp finanziert worden. Deren Chef war Klaus Landowsky, damals zugleich Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Wegen der Finanzierung der Aubis-Immobilien sitzt Landowsky zusammen mit Rupf und anderen Topmanagern bereits seit Juli 2005 in einem anderen Strafverfahren auf der Anklagebank. Auch hier geht es um Untreue.

Klaus Landowsky, der in diesem Verfahren in seiner Funktion als Aufsichtsrat betroffen ist, sagte auf Anfrage: „Ich habe vollstes Vertrauen in die Berliner Justiz, nicht aber in die Staatsanwaltschaft.“ Daher gibt der frühere CDU-Politiker den Klagen keine Erfolgsaussichten. In den von der Bankgesellschaft gegen ihn geführten zivilrechtlichen Prozessen sei mit derselben Begründung – der Verletzung kaufmännischer Grundsätze – Schadensersatz gefordert worden. Doch sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht hätten die Klage abgewiesen.

Allerdings werden diese Urteile keine Rolle für das strafrechtliche Verfahren haben, sagt Justizsprecher Arnd Bödeker: „Eine strafrechtliche Schuld kann auch dann bestehen, wenn sich der Betroffene zivilrechtlich nichts zu Schulden kommen ließ.“ In strafrechtlichen Verfahren ermittelten die Staatsanwaltschaft und bisweilen auch die Gerichte selbst. Das sei in Zivilprozessen nicht der Fall.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false