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Berlin: Staatsanwalt fordert Freispruch für Landowsky Ankläger sieht sich in der Beweisführung im Bankenprozess behindert

und erwägt deshalb, für eine Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen

Nach nur neun Minuten war der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer fertig. Dabei wurde in dem Prozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankmanager um besonders schwere Untreue 18 Monate lang verhandelt. Sie waren aus Sicht der Ermittler durch riskante Immobilienfonds mitverantwortlich für das Desaster der Bankgesellschaft Berlin. „Es fällt mir schwer“, sagte Ankläger Stefan Trimpert am Montag. Er schluckte kurz: „Die Staatsanwaltschaft sieht sich gezwungen, zu beantragen, sämtliche Angeklagte freizusprechen.“ Zugleich aber wird Revision geplant.

Keineswegs gehen die Ankläger von einer Unschuld der einstigen Manager aus. Im Gegenteil: Sie sehen nach wie vor eine „besonders gravierende Pflichtwidrigkeit“ im Zusammenhang mit zwei in den Jahren 1998 und 1999 aufgelegten Immobilienfonds. Die Beweisaufnahme sei aber „unvollständig“ geblieben. „Für eine Verurteilung wäre der Nachweis eines vorsätzlich verursachten und konkret bezifferbaren Schadens erforderlich gewesen“, hieß es. So hatte es das Bundesverfassungsgericht im Juni 2010 in einem anderen Untreueverfahren gegen Landowsky angeordnet. Danach beantragten die Ankläger ein Gutachten. Das Landgericht aber lehnte es vorige Woche als „bedeutungslos für die Entscheidung“ ab.

Notgedrungen also ein Antrag auf Freispruch. „Auch wenn ich dieses Ergebnis für unglücklich halte“, sagte Trimpert. Doch der letzte große Strafprozess um den Bankenskandal ist mit dem im Februar erwarteten Urteil vermutlich noch nicht beendet: Die Anklage denkt über Revision nach. Hintergrund ist das umstrittene Gutachten. „Die Ablehnung dieses Beweisantrages kann von der Staatsanwaltschaft strafprozessual nicht isoliert angegriffen, sondern lediglich im Wege der derzeit geplanten Revision durch den Bundesgerichtshof überprüft werden“, sagte ein Sprecher.

Die einstigen Größen im Berliner Bankgeschäft waren vom Kurzplädoyer der Anklage nicht überrascht. So mancher nickte zufrieden, Klaus Landowsky aber wirkte geladen. Wie er zu dem Antrag stehe? Der 68-Jährige, einst Berliner CDU-Größe und zugleich Bankchef, holte tief Luft. „Das hätte schon vor zehn Jahren kommen können“, wetterte er. „Dem Steuerzahler wäre ein zweistelliger Millionenbetrag erspart geblieben“, sagte er und meinte die Verfahrenskosten.

Es geht um zwei von der Bankgesellschaftstochter IBG aufgelegte Fonds, später als „Rundum-Sorglos-Fonds“ bekannt geworden. Die Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 – beide mit erheblichen Mietausfällen in den folgenden Jahren – boten den Anlegern Mietgarantien für 25 Jahre und erhebliche Steuervorteile. Die Ermittler warfen den Angeklagten vor, sie hätten Risiken pflichtwidrig nicht einkalkuliert und Schäden für die Bankgesellschaft von etwa 58 Millionen Euro verursacht.

Landowsky wurde zwar in einem Parallelverfahren 2007 wegen Untreue im Zusammenhang mit millionenschweren Krediten an die Aubis-Immobiliengruppe zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, die Entscheidung aber hatte das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und eine erneute Prüfung angeordnet. In seinem Schlusswort im jetzigen Prozess wird er wohl schwere Geschütze gegen die Staatsanwaltschaft auffahren.

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