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Finanzierung: Anwohner sollen für öffentlichen Park bezahlen

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg fordert von den Hauseigentümern in der Nähe eines bereits 2004 angelegten Parks plötzlich 1,7 Millionen Euro Erschließungskosten. Doch die Eigentümer wussten davon nichts, jetzt sind auch die Mieter indirekt betroffen. Ist das gerecht? Diskutieren Sie mit!

Die Freude über den kleinen Park an der Gleditschstraße ist den Anwohnern vergangen. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg will die Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die sich innerhalb eines Radius von 200 Metern um die Grünanlage am Winterfeldtplatz befinden, zur Kasse bitten.

Der Bezirk fordert Erschließungskosten von insgesamt 1,7 Millionen Euro – 90 Prozent der vom Bezirk veranschlagten beitragsfähigen Kosten. Fast die Hälfte der 990 Betroffenen habe dagegen Widerspruch eingelegt, bestätigt der zuständige Bezirksstadtrat Oliver Schworck (SPD). Die Fläche des Spielplatzes sei wie vorgeschrieben nicht veranschlagt worden. Zahlen sollen die Anrainer jedoch in vollem Umfang für die Entschädigung der Alteigentümer der Parkfläche. Und zwar samt Zinsen und Verfahrenskosten, weil die ehemaligen Grundbesitzer vor Gericht mehr Geld vom Bezirk erkämpften. "Grunderwerbskosten sind umlagefähig“, rechtfertigt dies Schworck.

Der Park wurde 2004 fertiggestellt. Kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist verschickte das Bezirksamt im vergangenen Herbst die Bescheide "Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir wenigstens Rücklagen bilden können“, sagt Sigrid Witthöfft, Prokuristin der Pallasseum Wohnbauten KG. Von der Eigentümergesellschaft der als "Sozialpalast“ bekannten Anlage mit mehr als 500 Wohnungen verlangt das Bezirksamt laut Witthöfft mehr als 148.000 Euro: "Das ist für uns kein Pappenstiel.“ Falls die Gesellschaft trotz Widerspruchs und möglicher Klage zahlen muss, treffe dies auch die Mieter. Zwar dürften die Kosten nicht auf sie umgelegt werden, so Witthöfft. Aber man müsse dann an der Instandhaltung sparen.

"Die Informationsweitergabe hätte besser sein können“, gibt Schworck zu. Das Erschließungsbeitragsgesetz verpflichte ihn jedoch zur Erhebung der Beiträge. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigt dies. In den 1970er- und 1980er-Jahren hätten die Anrainer bei einer Ersterschließung von Grünanlagen "oft“ zahlen müssen. Wie häufig Bezirke derzeit Beiträge erheben, ist der Senatsverwaltung unbekannt. Es passiert selten, weil neue Parks meist mit Ausgleichszahlungen privater Investoren finanziert werden. Er habe sich in seiner achtjährigen Amtszeit nicht mit einer vergleichbaren Frage befassen müssen, berichtet Klaus-Dieter Gröhler (CDU), Baustadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sein Kollege Schworck sagt, in Tempelhof-Schöneberg habe es zuletzt vor etwa 15 Jahren solche Fälle gegeben, etwa an der Hildburghauser Straße. (wek)

Was denken Sie? Ist das Verhalten des Bezirks gerecht? Oder hätten sich die Eigentümer vorher informieren sollen? Muss man als Hauseigentümer ein Gesetz kennen, das vor 15 Jahren zum letzten Mal angewendet wurde? Und wer schützt eigentlich die Mieter, die nun auf Renovierungsarbeiten verzichten müssen? Diskutieren Sie mit!

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