zum Hauptinhalt
301654_0_24705d21.jpg

© ddp

Gegen Peymann: Hochhuth erneut vor Gericht

Der Kampf „Hochhuth gegen Peymann“ um das Berliner Ensemble geht heute gerichtlich in die zweite Runde. Diesmal geht es um die Untervermietung des früheren Brecht-Theaters am Schiffbauerdamm.

Im August hatten sich der Dramatiker Rolf Hochhuth (78) und der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann (72), bereits um ein Aufführungsrecht des Dramatikers Rolf Hochhuth in dem Theater vor dem Kadi gestritten. Beim letzten Streit hatte Hochhuth, dem die Theaterimmobilie über eine Stiftung gehört, das Berliner Ensemble sogar „gestürmt“, um sich Zutritt für eine Pressekonferenz zu verschaffen. Die von dem Dramatiker gewünschte einstweilige Verfügung gegen Peymann war vom Gericht schließlich abgelehnt worden.

Jetzt will Hochhuth Peymann untersagen lassen, das Haus künftig zu „theaterfremden Zwecken“ zu vermieten, wie es seiner Ansicht nach in der Vergangenheit mit einer CDU-Veranstaltung und einem Dieter-Bohlen-Abend geschehen sei. „Peymann vergibt das Haus entgegen dem Mietvertrag an Institutionen und Menschen, die nichts mit einer theatermäßigen Nutzung der Bühne zu tun haben“, meint Hochhuths Anwalt Uwe Lehmann-Brauns dazu. „Zugespitzt: Was dem Schriftsteller und Eigentümer Hochhuth versagt wird, wird Dieter Bohlen gestattet.“

Die Gegenseite sieht das anders. „Eine Castingshow mit Dieter Bohlen hat auch etwas Theatralisches“, heißt es. Man könne sich daher nicht vorstellen, wie eine Unterlassungsverfügung eigentlich genau formuliert sein sollte.

Hochhuth ist über die von ihm gegründete Ilse-Holzapfel-Stiftung Eigentümer der Theaterimmobilie am Bertolt-Brecht-Platz, die er an das Land Berlin vermietet hat. Der Regisseur und Intendant Peymann ist praktisch sein Untermieter. (dpa)

Zur Startseite