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Ordnungsämter: Unsere Sünden

Freihändig Fahrrad fahren? Kippe fallen lassen? Wie das Ordnungsamt uns bestrafen müsste.

Bei Rot schnell über die Straße gehen:

An der Ampel ist der Tourist zu erkennen. Der Berliner geht immer, ob die Fußgängerampel nun grün oder rot leuchtet, kontrolliert wird ja sowieso nie. Dabei würde das fünf Euro kosten. Bei Radfahrern wäre es noch teurer: 62,50 Euro – und wenn man andere gefährdet: 100 Euro.

Billige BVG-Fahrscheine abkaufen:
Kennt fast jeder: „Psst, willste ’nen Fahrschein für’n Euro haben?“ An vielen BVG-Automaten stehen Typen, die die (nicht mehr benötigten) Tickets einsammeln und diese dann billig weiterverkaufen. Harmlos? Nein, sagt die BVG, das ist verboten. Wer beim Kauf erwischt wird, habe einen ungültigen Fahrschein bei sich und müsse 40 Euro zahlen – und erhalte zudem noch eine Anzeige.

Nach fünf Bieren aufs Fahrrad: Ins Auto hat nach fünf Bieren keiner zu steigen, bei Radfahrern gilt die 1,6-Promille- Grenze – deshalb eiern viele gerne auf ihren Rädern nach der Party abends heim durch ihren Kiez. Nun, wer meint, er habe nur 1,5 Promille und könne radeln, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit kostet das den Fahrer den Führerschein und viel Geld, weil eine MPU, „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (böse „Idiotentest“ genannt) gut 500 Euro kostet.

Kippe aus dem Fenster:
Raucher mögen Teer, wollen komischerweise ihren Stummel aber nicht bei sich behalten und lassen ihn fallen (beim Spazierengehen) oder schnippen ihn aus dem Fenster (beim Autofahren). Klarer Verstoß gegen das Straßenreinigungsgesetz, „Kleinverschmutzung“ genannt. Strafe: 20 Euro (würde also pro Packung 340 Euro machen).

Blümchen pflücken: Vermutlich buddelt im Schlossgarten Charlottenburg niemand einen stattlichen Rhododendron aus – aber würde sich über die beiden Rosen da vorn nicht die Freundin freuen? „Finger weg!“, müssten da die Mitarbeiter des Ordnungsamtes rufen. „Beschädigung von Anpflanzungen“ kostet 35 Euro.

Parken ohne Parkschein: Ein Rechenbeispiel aus der Innenstadt: Zwei Stunden Parken kosten sechs Euro – der Strafzettel aber nur fünf? Na, dann lieber ohne, oder? Ein Trugschluss, denn: Der Strafzettel wird alle 30 Minuten fünf Euro teurer. Länger als eine Stunde ohne Parkschein kostet es schon zehn Euro. Bei „länger als drei Stunden“ hat die Polizei Mitleid: Teurer als 25 Euro wird’s nicht.

Zeitung in der U-Bahn liegen lassen: Klar, herumrollende Cola-Flaschen sind lästig. Aber wenn wir am frühen Morgen die Zeitung im Waggon liegen lassen, die vom nächsten gelesen wird – dann ist das trotzdem Verschmutzung, so die BVG. Kosten: 20 Euro. Und Füße auf den Sitz ablegen? Das sei keine Sünde, sondern schlechte Erziehung, so die BVG. Strafe: Eine freundliche Ermahnung. „Es sei denn, derjenige hat frischen Beton unter den Füßen“.

Zum Abschied hupen
: Ein letzter Gruß vor der Haustür der Eltern, zwei Mal fröhlich auf die Hupe gedrückt: Mööp, mööp! Verboten? Ja. Der Strafenkatalog formuliert es so: „Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen“ – fünf Euro Strafe. Wenn man jemanden belästigt, sind es zehn Euro.

In zweiter Spur halten – nur kurz!:
Zitieren wir den Fahrlehrer: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält – der parkt. Dabei ist selbst das „Halten“ schon nervtötend, vor allem in der zweiten Reihe (sehr beliebt bei Berlinern). Wenn die Polizei öfter kassieren würde, hätten es viele einfacher: Busfahrer, Taxifahrer, Radfahrer. „Halten mit Behinderung“ kostet 20 Euro – „Parken mit Behinderung“ 25 Euro. Da wird das kurze Parken vorm Bäcker teurer.

Die S-Bahn-Schranke ignorieren:
Nehmen wir den S-Bahnhof Buckower Chaussee: Der Zug steht am Bahnsteig, die Schranke ist unten. Schnell über die Gleise rennen, vorbei an der Schranke? Der Zug steht schließlich? Lieber nicht: Das kostet 225 Euro, egal, ob Radfahrer oder Fußgänger (Autofahrer zahlen 450 Euro – können sich für diese knifflige Fahrleistung aber auf die Schulter klopfen, wenn die denn nach dem Unfall mit der S-Bahn noch dran ist).

Auf der Busspur an allen vorbei:
heikles Thema. Es gehört nicht gerade zur Stärke der Berliner, die Busspur zu benutzen (ja, ja, ja – auf ihr darf man wirklich manchmal fahren, die Uhrzeiten stehen auf den großen, großen Schildern). Benutzt man sie verbotswidrig, dann sind 15 Euro fällig.

Freihändig Fahrrad fahren: Bloß nicht! Kostet fünf Euro.

Tretminen legen:
Zum Schluss der Klassiker für alle Hundehalter: 35 Euro kostet es, wenn Lieblings Haufen auf dem Gehsteig liegen bleibt.

Quellen: Ordnungsämter, Schlösserstiftung, ADFC, Polizei, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.

André Görke

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