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Ein Fahrzeug der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) säubert den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor.

© ddp

Stadtreinigung: BSR-Affäre: Lobbyist hatte mehr Einfluss als bekannt

BSR-Finanzvorstand Lothar Kramm muss sich vor Gericht verantworten, weil er Interna an einen Lobbyisten weitergegeben haben soll. Die beiden kannten sich offenbar besser, als bisher bekannt.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem wegen Geheimnisverrats angeklagten Finanzvorstand der BSR Lothar Kramm und dem ebenfalls beschuldigten Abfall-Lobbyisten G. waren enger als bisher bekannt. Dies geht aus einem Schreiben des Lobbyisten an einen Rechtsanwalt der BSR hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Auch der Einfluss des Lobbyisten auf die Ausschreibung des 120-Millionen-Auftrages zur Sanierung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben reichte weiter als bekannt: Die BSR-Interna, die der Lobbyist nach Überzeugung der Ermittler von Kramm erhielt, leitete er an zwei Firmen weiter – und er hätte im Falle eines Zuschlags doppelt kassiert.

Seit dem 7. April ist die Anklage gegen BSR-Finanzvorstand Lothar Kramm und dem Lobbyisten G. beim Landgericht erhoben. Die Richter der Wirtschaftsstrafkammer müssen nun prüfen, ob sie zur Verhandlung zugelassen wird. Einfach ausgedrückt geht es um diese Frage: Haben die beiden Angeschuldigten versucht, die Ausschreibung mit dem Codenamen „ERIN“ zugunsten solcher Bieter zu beeinflussen, die ihnen eine Provision in Höhe von 1,2 Millionen Euro zugesagt hatten und die sie sich teilen wollten? Die Ermittler sind davon überzeugt. Die BSR und Kramms Anwälte sprechen dagegen von branchenüblichen Kontakten und Angeboten, die Kramm abgelehnt habe.

Doch Zweifel bleiben. Denn die Zahl der beteiligten Bieter, in deren Auftrag der Lobbyist Einfluss nahm, war größer als bisher bekannt. Und auch die Details des zweiten finanziellen Angebots des Lobbyisten an Kramm sowie ein früheres Geschäft der beiden Angeschuldigten lassen aufmerken. Aus einem Schreiben des Lobbyisten an einen BSR-Rechtsanwalt geht hervor, dass Kramm bereits vor seiner Zeit als BSR-Vorstand bei Geschäften um ein Kraftwerk im saarländischen Weiher mit dem Lobbyisten gemeinsame Sache gemacht hatte. Der Lobbyist betont aber: „Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Teilung von Provisionsansprüchen bei gemeinsamer Projektbearbeitung geschäftsüblich ist.“

Anders als bei dem saarländischen Projekt habe Kramm von seinen Kooperationsangeboten bei den BSR-Aufträgen, so der Lobbyist weiter, „kein unterschriebenes Exemplar zurückgesandt“. Daher seien seine Vorschläge „hinfällig“ gewesen. In Ermittlerkreisen wird die Glaubwürdigkeit des Lobbyisten jedoch in Zweifel gezogen. Dutzende von Telefonaten, persönliche Treffen, sogar ein geschäftliches Schreiben an die E-Mail- Adresse von Kramms Ehefrau und eine Fax-Sendung von Kramms privatem Gerät führen sie auf. Viele dieser Kontakte hätten kurz nach BSR-Sitzungen zu der Millionenausschreibung stattgefunden – und wiederum kurze Zeit danach habe der Lobbyist seinen Auftraggebern interne Informationen geliefert.

BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff hatte selbst gegenüber den Ermittlern eingeräumt, dass der Lobbyist über BSR-interne Daten verfügte, die er nicht kennen dürfte. Diese Interna könnten aber nicht von Kramm stammen. Dennoch erklärte die BSR zu dem „angeblichen Verrat“ von Dienstgeheimnissen: „Hier ist nichts an Informationen aufgefunden worden, die dem angeblich bevorzugten Wettbewerber irgendeinen Vorteil hätte einräumen können“. Der Vorwurf der „Bestechlichkeit“ sei schon dadurch entkräftet, dass die Angebote „nicht angenommen“ wurden. Zudem seien sie abgegeben zu einem Zeitpunkt, als Kramm noch gar nicht BSR-Vorstand war.

Auch die Einflussnahme des Abfall-Lobbyisten auf die an der Vergabe beteiligten Firmen war laut Ermittlern größer als bisher bekannt. Der Lobbyist verteilte die internen BSR-Informationen, die er angeblich von Kramm erhalten haben soll – was die BSR bestreitet –, an mindestens zwei der beteiligten Firmen. Von beiden hätte er im Falle eines Zuschlags eine Provision kassiert, und in beiden Fällen bot er Kramm die Hälfte dieses Millionenbetrags an. Sogar mit dem Bieter, der den Auftrag schließlich erhielt, schloss der Lobbyist einen Beratervertrag ab. Dieser wurde aber im Zuge der Auftragsvergabe bekannt und dann gekündigt.

Bereits vor der BSR-Affäre wurden dem Lobbyisten bei Ermittlungen in Thüringen falsche Versicherung an Eides statt sowie Beihilfe zum versuchten Betrug zur Last gelegt. Dort wurde er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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