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Berlin: Städtische Pflegeheime: Rechnungshof: Senat setzte sich über Parlament hinweg

Schlechte Nachrichten für den Finanzsenator: Der Wechsel der städtischen Pflegeheime im Ostteil der Stadt auf freie Träger könnte das Land Berlin teuer zu stehen kommen. Der Landesrechnungshof befürchtet, dass der Bund wegen "erheblicher Mängel und Verzögerungen" bei der Grundstücksübertragung bis zu 250 Millionen Mark zurückfordern könnte.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Schlechte Nachrichten für den Finanzsenator: Der Wechsel der städtischen Pflegeheime im Ostteil der Stadt auf freie Träger könnte das Land Berlin teuer zu stehen kommen. Der Landesrechnungshof befürchtet, dass der Bund wegen "erheblicher Mängel und Verzögerungen" bei der Grundstücksübertragung bis zu 250 Millionen Mark zurückfordern könnte. Es geht um Fördermittel, die bereits ausgezahlt wurden. In einem vertraulichen Bericht, der dem Tagesspiegel vorliegt, wirft der Rechnungshof der Gesundheits- und Finanzverwaltung des Senats Untätigkeit vor. Auflagen des Landesparlaments seien missachtet worden.

Seit 1995 stellt die Bundesregierung den neuen Ländern "Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen" zur Verfügung. Für die Ostbezirke Berlins stehen 660 Millionen Mark bereit, um die sanierungsbedürftigen Heime auf Vordermann zu bringen. Davon zahlt der Bund 528 Millionen Mark, den Rest muss Berlin aufbringen. Allerdings zahlt der Bund nur unter der Bedingung, dass die Grundstücke, auf denen die Heime stehen, von den gemeinnützigen Trägern "für mindestens 33 Jahre" übernommen werden. Das Pflegeversicherungsgesetz und zwei Schreiben des Bundessozialministeriums von 1995 und 1997 legen fest, dass der Senat an dieser Regelung nicht vorbeikommt. Ansonsten riskiert er die Rückzahlung der Zuschüsse.

Langwieriges Feilschen

Hier setzt die Kritik des Landesrechnungshofes in schönem Juristendeutsch an. "Tatsächlich ist die dingliche Sicherung der Grundstücksnutzung bei Trägerwechsel zumeist nicht gewährleistet." Das heißt: die freien Träger müssten die Grundstücke kaufen, pachten oder mieten. Und zwar zu Preisen, die dem Verkehrswert entsprechen. Die Träger - zum Beispiel Wohlfahrtsverbände - sehen sich aber nicht in der Lage, diesen Eigenbeitrag zu leisten. Sie wollen die Immobilie kostenlos oder subventioniert.

Das führte zu langwierigen Verhandlungen mit den Bezirken, die die Grundstücke verwalten. Einige Streitfälle landeten bei Gericht, in anderen Fällen übernahmen die Bezirksämter kurzerhand die Mietkosten. Im schlimmsten Fall, so der Rechnungshof, sei "bei finanziellen Schwierigkeiten des Trägers eine Rückgabe von Einrichtungen an das Land Berlin zu befürchten."

Die ehemals vorhandene gesetzliche Möglichkeit, die Grundstücke den - finanziell auch nicht auf Rosen gebetteten - freien Trägern kostenlos zur Verfügung zu stellen oder diese Kosten per öffentlicher Förderung zu ersetzen, wurde inzwischen verbaut. Der entsprechende Paragraph im Landespflegeeinrichtungsgesetz wurde 1998 ersatzlos gestrichen. Schon 1994 habe der Senat politische Auflagen des Abgeordnetenhauses "zeitlich und inhaltlich missachtet", wettert der Rechnungshof. Die Träger von Pflegeeinrichtungen sollten Grundstücke für 35 Jahre leihen und anschließend Pachtverträge zu "üblichen Bedingungen" (Zinsen in Höhe von drei Prozent des Verkehrswerts) abschließen können.

Jahrelanger Konflikt

Aber der Senat ignorierte den Parlamentsbeschluss, der den freien Trägern das Leben erleichtert hätte. Für die Übertragung der Grundstücke zu bevorzugten Bedingungen wollte man kein Geld ausgeben. Die Folge: Ein Dauerkonflikt mit den Trägern und "anhaltende Rechtsunsicherheit". Erst ab 1998 wurden "grundverschiedener Übernahmeverträge" durch die Bezirke überstürzt abgeschlossen, weil die Pflegekassen Druck machten. Unzureichende Verträge, die nicht den Regularien entsprächen, die die Bundesförderung verlangt, meint der Rechnungshof. Im Ergebnis drohten langwierige Nachverhandlungen und der Verlust von Fördergeldern in beträchtlicher Höhe.

Die Fachleute der Regierungsfraktionen CDU und SPD wollten zu dem vertraulichen Bericht nicht Stellung nehmen. Der Gesundheitsexperte der Grünen, Bernd Köppl versprach, sich des "bedrohlichen Falles" in den laufenden Haushaltsberatungen für 2001 anzunehmen. Die Finanzverwaltung hob die "umfangreichen Bemühungen" des Senats hervor, die Grundstücksübertragung in allen Bezirken sicherzustellen. Inzwischen lägen Musterverträge "unter Berücksichtigung der Förderbedingungen" vor, hieß es. Ein Haushaltsrisiko "in der vom Rechnungshof genannten Höhe" sieht Finanzsenator Peter Kurth (CDU) aber nicht.

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