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Berlin: StäV-Wirt darf weiter Karneval feiern Amtsgericht stellte keine Lärmbelästigung fest

Mit dem Prominentenwirt Friedel Drautzburg kam nicht nur die „Ständige Vertretung“ (StäV) von Bonn an die Spree. „Wir haben den Karneval nach Berlin importiert“, erklärte der Rheinländer Drautzburg gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Mit dem Prominentenwirt Friedel Drautzburg kam nicht nur die „Ständige Vertretung“ (StäV) von Bonn an die Spree. „Wir haben den Karneval nach Berlin importiert“, erklärte der Rheinländer Drautzburg gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten. Darüber freuen sich die Jecken. Ein Nachbar des Lokals am Schiffbauerdamm aber konnte sich damit gar nicht abfinden. Immer wieder erstattete er Anzeige. Nach der Party am 11. November 2004 flatterte Drautzburg wegen Verstoßes gegen die Lärmschutzverordnung ein Bußgeldbescheid ins Haus. Dagegen legte der Wirt Beschwerde ein und erzwang einen Prozess.

„Wir sind ein stilles Lokal und haben keine Lautsprecher“, sagte Mitinhaber Drautzburg. Nur vier Tage im Jahr sei das anders: Da wollen Narren schunkeln, da steppt in der StäV der Bär. Das geht seit acht Jahren so. Bei der ersten Party allerdings war es dem genervten Nachbarn gelungen, die Jecken auf Zimmerlautstärke zu zwingen. Drautzburg und sein Partner verteilten daraufhin Kopfhörer, und die 250 Gäste hatten ihren Spaß. Im Jahr darauf genehmigte der Bezirk die Karnevalsparty.

Streit mit dem Nachbarn wollte Drautzburg nicht. „Wir haben mit der Familie des Mannes ein tolles Abkommen geschlossen“, sagte er. „Zwei von vier Tagen dürfen wir feiern, für zwei Tage spendieren wir der Familie einen exklusiven Hotel-Aufenthalt.“ Dann wurde das Abkommen gebrochen, sagte Drautzburg. Dabei werde zur Karnevalszeit nicht hemmungslos gefeiert. „Ab 23 Uhr wird die Musik schrittweise heruntergedreht.“

Der Wirt sagte im Prozess: „Die anderen Nachbarn feiern mit.“ Das mussten in der fraglichen Nacht auch Polizisten feststellen. Sie waren wegen angeblicher Lärmbelästigung in der Wohnung des Mannes, der Anzeige erstattet hatte. „Da konnte wirklich keiner schlafen“, sagte ein Beamter. Musik sei nicht nur aus der StäV gekommen. „Auch im Lokal nebenan war noch viel los.“

Drautzburg sollte zunächst 750 Euro Buße zahlen. Die Richterin stellte aber das Verfahren ein. Es sei nicht klar gewesen, aus welchem Lokal die Musik kam, begründete sie. Außerdem habe man im StäV Vorkehrungen getroffen, dass es nicht mehr zu Lärmbelästigungen kommt.

Kerstin Gehrke

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