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Stasi-Erbe: Redaktion der "Berliner Zeitung" will Akteneinsicht

Eine große Mehrheit der Redakteure bei der "Berliner Zeitung" befürwortet offenbar eine Durchleuchtung ihrer Vergangenheit per Akteneinsicht bei der Birthler-Behörde. Eine komplette Überprüfung der Redaktion durch den Verlag ist aber juristisch ausgeschlossen.

Nach den aktuellen Stasi-Fällen bei der "Berliner Zeitung" will die große Mehrheit der Redaktion Anträge auf Akteneinsicht bei der so genannten Birthler-Behörde stellen. Wie der Sprecher des Redaktionsausschusses, Thomas Rogalla, bekannt gab, stimmten 85 der anwesenden Redaktionsmitglieder bei einer Vollversammlung am Dienstag einem solchen Vorgehen zu. Zwei Redakteure lehnten dies in der anonymen Abstimmung ab, zwei enthielten sich.

Die Redaktion habe sich für diesen Weg entschieden, weil eine Überprüfung aller Kollegen durch den Verlag nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht möglich sei, betonte Rogalla. Auch ein neuer Forschungsantrag, mit dem die Einflussnahme der Stasi auf die Zeitung vertiefend untersucht werde, sei auf rechtliche Bedenken gestoßen. Gegen den Weg der persönlichen Akteneinsicht habe es zwar ebenfalls Einwände gegeben. Die Bedenken hätten jedoch weitgehend ausgeräumt werden können, weil auch die anwesenden westdeutschen Journalisten Anträge auf Akteneinsicht stellen wollten.

In den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass ein Ressortleiter und ein weiterer Redakteur als Inoffizielle Mitarbeiter (IM) für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit tätig waren. Chefredakteur Josef Depenbrock hatte daraufhin eine "externe, unabhängige Analyse der journalistischen Arbeit" des Blattes angekündigt. Demzufolge sollen Wissenschaftler der Freien Universität Berlin und der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) die Arbeit jedes einzelnen Journalisten der Redaktion überprüfen und dabei "auch möglichst die Akten der Birthler-Behörde sichten". (jvo/ddp)

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