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Stasi-Spitzel: Fall Kurras: Noch prüft der Staatsanwalt

Innensenator Ehrhart Körting wartet im Fall Kurras auf Stasi-Akten, die derzeit bei der Staatsanwaltschaft liegt. Neue Durchleuchtungen bei der Polizei sind nur noch in Einzelfällen möglich.

Der ehemalige Polizist Karl-Heinz Kurras muss weiterhin mit einer Kürzung seiner Ruhestandsbezüge rechnen. Von Kurras, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration erschossen hat, war vor kurzem bekannt geworden, dass er ein wichtiger informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit war. Man warte noch auf die Möglichkeit zur Akteneinsicht bei der Birthler-Behörde, sagte die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung, Nicola Rothermel. Die Prüfung von Kurras’ Pension kann sich noch hinziehen. Ein Teil der Stasi-Akten ist zur Zeit nicht verfügbar, weil er bei der Staatsanwaltschaft liegt. Diese wiederum prüft, ob Kurras wegen Mordes angeklagt werden muss. Der Polizist stand wegen des Todesschusses auf Ohnesorg zweimal vor Gericht und war in beiden Verfahren freigesprochen worden.

Kurras’ umfangreiche Zuarbeiten für die Stasi können keine neue, generelle Überprüfung aller Berliner Polizisten auf Verstrickung mit der DDR-Sicherheitsbehörde begründen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sieht dafür seiner Sprecherin zufolge keine rechtliche Basis. Anfragen bei der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen seien nur „anlassbezogen“ möglich, sagte Rothermel am Freitag. Regelanfragen und generelle Anfragen über die Mitarbeiter ganzer Behörden sind im Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht vorgesehen. Niemand wagt derzeitig Prognosen über die Zahl der Stasi-Spitzel, die während der deutsch-deutschen Teilung im Westen der Stadt aktiv waren.

Nach dem Mauerfall sind nur die Ost-Berliner Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf Verbindung zur Stasi überprüft worden. 1990 wurden bei der Stasi-Unterlagenbehörde 80 000 Frauen und Männer auf IM-Tätigkeit geprüft, Bezirksverwaltungsmitglieder ebenso wie Polizisten oder Erzieherinnen. Für 3,6 Prozent von ihnen hatten Erkenntnisse der Behörde arbeitsrechtliche Folgen. Überprüft wurden alle Angehörigen der Volkspolizei und auch diejenigen West-Berliner Polizisten, die in sicherheitsrelevanten Bereichen, als Dienststellenleiter oder Personalchefs arbeiteten. Innensenator Körting sagte vor Kurzem im Abgeordnetenhaus, es habe allein für die West-Berliner Polizei 2823 Anfragen bei der Stasi-Unterlagenbehörde gegeben. Und noch immer würden alle Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes regelüberprüft. Körting sagte dazu: „Insofern glaube ich nicht, dass es ein Defizit bei der Überprüfung von Mitarbeitern im Westteil der Stadt gegeben hat.“

Auch der nun bekannt gewordene Fall des Brandenburger Polizeigewerkschafters Andreas Schuster irritiert die Berliner Innenverwaltung nicht. Schuster, der jahrelang als Volkspolizist der Stasi zugearbeitet haben soll, ist nie als Stasi-IM aufgefallen. Das hat womöglich daran gelegen, dass die in Brandenburg mit der Stasi-Überprüfung befasste Personalkommission selbst aus diversen ehemaligen Stasi-Mitarbeitern bestand.

Wenn diese Theorie aus Brandenburg zutrifft – in Berlin hätte das nicht passieren können. Ex-Polizeipräsident Georg Schertz, in dessen Amtszeit die Stasi-Überprüfung fiel, sagt: Die mit den Einzelfällen befassten Personalkommissionen hätten aus West-Beamten und jeweils einem Personalratsmitglied aus dem Kreis der Angehörigen der Volkspolizei bestanden. Und bei der Polizei heißt es zum Fall Andreas Schuster: Womöglich sei man in Brandenburg damals aus schierer Notwendigkeit etwas weniger penibel mit Stasi-Belastungen von Polizisten umgegangen. Womöglich hätte das Land über viel zu wenig Polizei verfügt, wenn man rigoros alle Volkspolizisten mit Stasi-Kontakten entlassen hätte.

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