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Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), Ulrike Poppe.

© dpa

Stasibeauftragte von Brandenburg: Ulrike Poppe will Rehabilitierung von DDR-Opfern nach 2019 fortsetzen

Ulrike Poppe stellte am Montag ihren dritten Tätigkeitsbericht vor. Sie rief den Bund dazu auf, die 2019 ablaufende Antragsfrist zur Rehabilitierung von SED-Opfern aufzuheben.

Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe hat den Bund dazu aufgerufen, die 2019 ablaufende Antragsfrist zur Rehabilitierung von SED-Opfern aufzuheben. Das Gesetz zur strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung von Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, müsse entfristet werden, sagte Poppe am Montag in Potsdam bei der Vorstellung ihres dritten Tätigkeitsberichts.

Bei dem Thema bestehe auch mehr als 25 Jahre nach der Wiedervereinigung weiterhin Bedarf. Die meisten Rehabilitierungsverfahren im strafrechtlichen Bereich seien zwar abgeschlossen, sagte Poppe. Zum Ausgleich beruflicher Nachteile und gesundheitlicher Folgen durch staatliche Verfolgung in der DDR gingen jedoch weiter Anfragen ein. Viele Betroffene würden sich erst mit Beginn des Rentenalters zu Rehablitierungsanträgen entschließen, weil dann deutlich werde, dass die Verfolgung in der DDR auch zu niedrigeren Altersrenten führen könne, hieß es.

Beispiele seien unter anderem Eltern, die wegen Republikflucht ihrer Kinder aus verantwortungsvollen Positionen auf Hilfsarbeiterstellen versetzt wurden und deshalb weniger Rentenansprüche erwerben konnten, hieß es. Vielen Betroffenen sei nicht bewusst, dass sie dafür einen Ausgleich beantragen könnten.

15.000 Euro Landesmittel waren zur Verfügung

Insgesamt seien 2014 und 2015 rund 6.000 Beratungsanfragen eingegangen, sagte Poppe. Davon seien 1.135 Ratsuchende längerfristig betreut worden, hieß es. Dies entspreche in etwa den Zahlen aus dem vorangegangenen zweijährigen Berichtszeitraum. Bei der Beratungsstelle für frühere DDR-Heimkinder hätten sich insgesamt 4.300 Menschen gemeldet, die in Brandenburg bis Ende 2018 auf Hilfen aus dem Heimkinderfonds des Bundes hoffen können, hieß es weiter. Unterstützungsbedarf bestehe vor allem bei Menschen, die in der DDR in Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren.

Bis Ende 2015 seien zudem 96 Anfragen eingegangen, die an den auf Empfehlung der märkischen DDR-Enquete-Kommission des Landtags eingerichteten Härtefallfonds gerichtet waren, sagte Poppe. In 13 Fällen seien finanzielle Hilfen wie Zuzahlungen zu medizinischen Hilfsmitteln geleistet worden. 2015 standen für den Fonds 15.000 Euro Landesmittel zur Verfügung, für 2016 sind 30.000 Euro vorgesehen.

Nur das Schild an der Tür wird sich ändern

Poppe kritisierte zugleich die Zukunftspläne für die Bundesbehörde für die Stasiunterlagen (BStU). Einen Ombudsmann für DDR-Opfer zu berufen, halte sie für eine „unsinnige und paternalistische Entscheidung“, sagte die Aufarbeitungsbeauftragte. Stattdessen sollte die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) gestärkt und dort ein hauptamtlicher Präsident mit Büro und Mitarbeitern aus Bundesmitteln finanziert werden. Damit könnten sich die Opferverbände dann selbst in Bundesgremien vertreten.

Auch bei dem Plan, die Stasi-Aktenbestände an das Bundesarchiv zu übergeben, seien keine Vorteile zu erkennen, sagte Poppe. Dadurch werde sich nach den aktuellen Planungen nur das Schild an der Tür ändern. Die Forschungsabteilung der BStU aus der Behörde auszugliedern sei hingegen eine „akzeptable Entscheidung“. Damit könne sichergestellt werden, dass künftig alle Forscher einen gleichberechtigten Zugang zu den Unterlagen bekommen. epd

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