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Beim „Stealthing“ zieht ein Mann, unbemerkt vom Partner, das Kondom ab.

© imago/shotshop

„Stealthing“ ist laut Berliner Gericht strafbar: Heimliches Abstreifen des Kondoms ist ein sexueller Übergriff

Das Berliner Kammergericht hat die Praxis des „Stealthing“ für strafbar erklärt. Es ist die erste obergerichtliche Entscheidung dazu in Deutschland.

Wenn der Mann beim Sex heimlich das Kondom abnimmt und dann im Geschlechtspartner zum Orgasmus kommt, ist das ein sexueller Übergriff. Das beschloss das Berliner Kammergericht bereits am 27. Juli. Nun wurde es öffentlich gemacht. Damit hat das Berliner Kammergericht als erstes deutsches Oberlandesgericht darüber entschieden.

Diese Praxis, die „Stealthing“ genannt wird, sei dann dann als sexueller Übergriff zu werten, wenn der Geschlechtspartner „nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert“ wird, entschied das Gericht. Wenn es also nicht zu einer Ejakulation kommt, ist die Rechtslage weiter ungewiss, wenn das Kondom heimlich abgenommen wird.

Anlass für die Entscheidung war ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Dezember 2018. Ein inzwischen 38 Jahre alter Bundespolizist war wegen Stealthings – das als sexueller Übergriff gewertet worden war – zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem musste der Mann Schmerzensgeld zahlen. (Tsp)

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