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Ein Bett steht auf dem Flur der Palliativstation der Charité in Berlin.

© Britta Pedersen/dpa

Steigende Corona-Zahlen: Ab Sonnabend gelten in Berliner Krankenhäusern neue Besuchsregeln

Wegen steigender Infektionszahlen hat der Senat neue Regeln für Besuche in Kliniken erlassen. Keine Einschränkungen gibt es bei Schwerstkranken und Sterbenden.

Von Sabine Beikler

Ab Sonnabend tritt eine neue Besuchsverordnung für Berliner Krankenhäuser in Kraft. Wie die Senatsgesundheitsverwaltung am Donnerstag mitteilte, gelten die neuen Regelungen wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen. Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung enthält folgende Regelungen:

  • Patientinnen und Patienten dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen.
  • Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen Patientinnen und Patienten nicht besuchen.
  • Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen.
  • Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Geschwister des Neugeborenen unter 16 Jahren dürfen die besuchende Person begleiten.
  • Keine Einschränkungen gibt es für den Besuch Schwerstkranker und Sterbender.
  • Besuche durch mit der Seelsorge betraute Personen und durch Urkundspersonen sind ebenfalls zulässig.

Manche Krankenhäuser hatten angesichts der Zunahme bei den Corona-Infektionen zuletzt bereits eigene Regelungen bekanntgegeben. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit Montag ein Besuchsverbot - Ausnahmen bei Kindern und Schwerstkranken sollen aber möglich sein.

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In mehreren Krankenhäusern in Deutschland hatte es größere Coronavirus-Ausbrüche gegeben. Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen zählen zu den Risikogruppen für schwere Verläufe. Bereits im März war das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hauptstadt stark eingeschränkt worden. (mit dpa)

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