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Berlin: Sterbehilfe: Frau brachte ihren hirntoten Mann um

Der dramatische Tod eines älteren Ehepaars und eines engen Freunds der Familie, die sich Ende vergangener Woche mit Zyankali vergifteten, wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Anwalt von Ruth K.

Der dramatische Tod eines älteren Ehepaars und eines engen Freunds der Familie, die sich Ende vergangener Woche mit Zyankali vergifteten, wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Anwalt von Ruth K., Frank Teipel, kündigte an, die Betreuerin von Klaus-Peter K. anzuzeigen. Ruth K. hatte am Mittwoch ihren hirntoten Ehemann Klaus-Peter mit Zyankali vergiftete, um ihn von seinem Leiden zu erlösen. Am Donnerstag nahmen sie und ein gemeinsamer Freund ebenfalls Zyankali; beide wurden tot in einem Auto in Zehlendorf gefunden. In einem Abschiedsbrief schrieb Ruth K., 56, sie habe das Leiden ihres Mannes nicht ertragen können.

Klaus-Peter K. war im Dezember 1998 am "appallischen Symptom" erkrankt, einer schweren Hirnkrankheit. Die behandelnde Ärztin schätzte, dass 80 Prozent des Hirns betroffen seien. Bei Körperkontakt reagierte der 72-Jährige mit Augenaufschlag und Kopfdrehen - laut Ärzten lediglich ein Reflex. Vier Mal täglich wurde er mit einer Sonde durch den Magen ernährt. Ansonsten vegetierte K. in einem Zwei-Bett-Zimmer im DRK-Pflegeheim in Zehlendorf dahin.

Klaus-Peter K. hatte nach Aussagen seiner Frau und seiner Freunde nie so enden wollen. Das Ehepaar trennte sich Anfang der 90er Jahre, verstand sich aber weiterhin gut, obwohl Ruth K. sich in den besten Freund ihres Mannes verliebte. Sogar in den Urlaub fuhren die drei gemeinsam. Vor Zeugen bat der Professor seine Frau schließlich, ihn umzubringen, wenn er zu einem Pflegefall werden sollte - und übergab ihr selbstgemischtes Zyankali sowie mehrere scharfe Waffen.

Im Mai 1999, ein halbes Jahr nach der unheilbaren Erkrankung, bestellte das Amtsgericht Schöneberg eine Betreuerin für K. - schließlich lebten die Eheleute nicht mehr zusammen, dazu kam eine Tochter aus erster Ehe mit eigenen Interessen. Ruth K. und ihre beiden Kinder aus der Ehe mit Klaus-Peter K. baten um ein Ende der "lebensverlängernden Maßnahmen". Es gebe "Fakten", die diesen Wunsch als "nicht akzeptabel erscheinen lassen", antwortete die Betreuerin. Gemeint waren finanzielle Fragen, beispielsweise: "Die Eheleute K. haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt."

Über ihren Anwalt wandte sich Ruth K. Anfang Juni 2000 an das Amtsgericht Schöneberg und bat darum, eine andere Betreuerin einzusetzen, die den Tod ihres Mannes ermöglichte. "Wir bitten das Gericht, hier in sehr großer Schnelligkeit zu entscheiden", schrieb ihr Anwalt Frank Teipel. Als Wochen später noch immer keine Reaktion vorlag, fragte Teipel nach. Der Fall eile nicht, lautete die Antwort. Auch ein weiteres Schreiben Ende Juni ergab keine Klarheit. Danach muss Ruth K. entschieden haben, so nicht weiter leben zu wollen. Am Mittwoch verabreichte sie ihrem Mann das Zyankali, ordnete einige Dinge und brachte sich anschließend gemeinsam mit ihrem Geliebten um. Warum die beiden derart verzweifelt waren, ist Spekulation. Dass Klaus-Peter K. eines unnatürlichen Todes starb, entdeckten die Helfer jedenfalls erst nach dem Tod seiner Frau.

Holger Stark

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