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Für die Grünen ist die Affäre Schmitz noch nicht beendet.

© Tsp

Steueraffäre Schmitz: Grüne kritisieren „Sonderbehandlung“ des ehemaligen Staatssekretärs

Klaus Wowereit hätte frühzeitig ein Disziplinarverfahren einleiten müssen, meint Grünen-Politiker Benedikt Lux

Der Grünen-Politiker Benedikt Lux sieht neue Hinweise darauf, dass sich der Regierende Bürgermeister im Umgang mit der Steueraffäre seines Kulturstaatssekretärs André Schmitz nicht korrekt verhalten habe. Wowereit hatte Schmitz erst anderthalb Jahre, nachdem er von dessen Steuerhinterziehung erfahren hatte, aus dem Amt entlassen. Auf ein Disziplinarverfahren hatte er verzichtet. Sein Verhalten sei rechtlich korrekt und politisch sinnvoll gewesen, sagte Wowereit dazu noch im Februar, wenige Tage nach Schmitz’ Rücktritt. Das Verfahren gegen Schmitz war gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro und einer Steuernachzahlung von 22 000 Euro Ende 2012 eingestellt worden.

Lux hingegen ist der Meinung, das Wowereit ein Disziplinarverfahren hätte einleiten müssen, nachdem Schmitz ihn informiert hatte. So ist es üblich, wenn Beamten außerdienstliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Lux zur Steuerhinterziehung durch Beamte ab. Innensenator Frank Henkel (CDU) teilte dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen mit, dass in den Jahren 2011 bis 2013 fünf Disziplinarverfahren gegen Beamte eingeleitet worden waren, weil gegen diese ein Steuerstrafverfahren lief oder abgeschlossen war. In allen Fällen hatte es die übliche, von der Staatsanwaltschaft kommende Mitteilung in Strafsachen an den Dienstherrn gegeben. „Es wurden in allen Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet“, teilt Henkel weiter mit.

Dass Wowereit dies im Fall Schmitz unterlassen hat, findet der Grünen-Politiker Lux falsch. „Nun steht fest: Herr Schmitz bekam eine unzulässige Sonderbehandlung. Der Regierende Bürgermeister hat für seine Freundschaft geltende Regeln außer Kraft gesetzt. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, sagt Lux. Ob sich Wowereit damit auch dienstrechtlich falsch verhalten hat, will Lux zumindest prüfen.

Der Katalog der Disziplinarverfahren gegen Berliner Beamte umfasst außer der für Lux interessanten Steuerhinterziehung zahlreiche Delikte aus dem Strafgesetzbuch. In den Jahren 2011 bis 2013 gab es laut Henkel insgesamt 135 Disziplinarverfahren wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens, unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen eines Auftritts in einer Fernsehsendung „trotz Dienstunfähigkeit“, wegen Versicherungsbetrugs und sogar wegen Totschlags.

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