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Steuerbetrug: Steuersünder: Drei Selbstanzeigen in Berlin

Nach der Diskussion um die Schweizer Steuersünder-CD gibt es jetzt in Berlin erste Geständnisse: Insgesamt drei Berliner Steuersünder haben sich in den vergangenen Tagen selbst angezeigt.

Berlin - Nach der Diskussion um die Schweizer Steuersünder-CD gibt es jetzt in Berlin erste Geständnisse. Drei Berliner Steuersünder haben sich in den vergangenen Tagen selbst angezeigt, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung Daniel Abbou am Freitag dem Tagesspiegel. „Wir sind hoffnungsvoll, dass da noch mehr kommt.“ Auch riefen vermehrt Rechtsanwälte an, um sich betont unauffällig nach der momentanen Situation zu erkundigen, hieß es. Um welche Summen es sich in den drei Fällen handelt, werde derzeit noch geprüft: „Da werden wir einige Tage oder Wochen brauchen.“

Nach der ähnlich gelagerten Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren habe es in Berlin 15 Selbstanzeigen von Steuersündern gegeben. Wie viel Geld dadurch nachträglich in die Landeskasse gespült wurde, ist allerdings noch immer unklar. Die Unterlagen darüber liegen zum Teil noch heute bei der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung, teilte die Finanzverwaltung mit. Nachzahlen müssen die Steuersünder auch bei einer Selbstanzeige, betonte Abbou: „Eine rechtzeitig gestellte Selbstanzeige bewahrt aber vor der weiteren Strafverfolgung.“ Überführten Steuerbetrügern drohen je nach Schwere des Falls eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen.

Der Kauf der Steuersünder-CD wird dem Staat nach Überzeugung eines Experten weniger Geld bringen als gedacht. „Das werden keine 400 Millionen Euro sein. Da müsste ja rein rechnerisch jeder der 1500 Kontoinhaber knapp 270 000 Euro nachzahlen. Vorausgesetzt, alle 1500 haben tatsächlich illegal Geld in der Schweiz“, sagte der Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Andreas Hagenkötter, der Nachrichtenagentur dpa. Viel eher baue die Regierung eine Drohkulisse auf, damit es Selbstanzeigen gibt, vermutete Hagenkötter, der in Schleswig-Holstein reumütige Steuerhinterzieher berät.

Für den Dresdner Strafverteidiger Frank Hannig, der Anzeige gegen Kanzlerin Angela Merkel wegen Hehlerei und anderer möglicher Delikte im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuerdaten- CD erstattet hat, hat die Frage grundsätzliche Bedeutung. Er würde auch im Falle von Ermittlungen gegen Terroristen oder die Mafia auf dem Grundsatz bestehen, „dass der Staat sich nicht strafbar machen darf“, sagte er dem Tagesspiegel. Ihm gehe es darum, dass ein Gericht darüber entscheidet, ob der Datenkauf mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.

Wann die Finanzverwaltung eventuelle Berliner Namen von der neuen Schweizer CD auf den Tisch bekommt, ist laut Abbou noch nicht absehbar. Zunächst müssten die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder aktiv werden. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hatte am Donnerstag grünes Licht für den Kauf der CD gegeben. Sie soll die Daten von insgesamt 1500 Bankkunden enthalten, der Informant soll dafür 2,5 Millionen Euro verlangen.

Auch dem Land Baden-Württemberg liegt ein Kaufangebot von Daten potenzieller Steuersünder vor. Das Finanzministerium in Stuttgart bestätigte einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“: „Wir haben Daten bekommen und prüfen sie.“ Es soll sich um Daten von rund 2000 möglichen Steuersündern handeln. Der Datensatz betreffe Kunden „verschiedener Schweizer Banken und Versicherungen“, sagte der Sprecher. mit dpa

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