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Steuern: Jetzt erhalten Pendler Geld zurück

Gute Nachrichten im Briefkasten: Finanzämter erstatten die Pendlerpauschale im Februar.

Etwa 271 000 Berliner sollen ab Mitte Februar Post vom Finanzamt bekommen. Wobei der Brief in diesem Fall eine gute Nachricht enthalten wird – nämlich die Erstattung der Pendlerpauschale für 2007, die die Finanzämter den Betroffenen wenige Tage danach überweisen wollen.

Nach Auskunft der Finanzverwaltung haben jene 271 000 Bürger in ihren Einkommensteuererklärungen für 2007 den Weg zur Arbeitsstätte angegeben, obwohl sie nach damaliger Rechtslage keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale mehr hatten. Anfang Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung gekippt, wonach der Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer absetzbar war.

Bei den Steuererklärungen, die die Finanzämter seit dieser Entscheidung bearbeiten, wird die Neuregelung nach Auskunft der Finanzverwaltung ohnehin berücksichtigt. Das betreffe Erklärungen für die Jahre 2007 und 2008. Und schließlich gebe es eine weitere Gruppe, die erfreulich klein sei: Jene, die den Arbeitsweg zunächst nicht angegeben hatten und erst nach dem Urteil ihre Ansprüche beim Finanzamt angemeldet haben. Nach ersten Hochrechnungen erwartet die Finanzverwaltung nur etwa tausend dieser Fälle. „Die abzuarbeiten, wird uns keine großen Probleme bereiten“, heißt es. Dagegen hatte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, von bundesweit etwa zwei Millionen Erklärungen gesprochen, die manuell nachbearbeitet werden müssten – und dafür die Einstellung von 10 000 zusätzlichen Finanzbeamten gefordert.

Dem Land Berlin entgehen nach Auskunft der Finanzverwaltung nach dem Urteil jährlich rund 71 Millionen Euro. Die Summe ergebe sich über eine Umlage im Länderfinanzausgleich. In diesem Jahr falle sogar doppelt so viel weg, weil die Pendlerpauschale sowohl für 2007 als auch für 2008 erstattet werden müsse. Als Stadtstaat sei Berlin aber weniger stark betroffen als manche Flächenländer, weil die Wege in der Stadt relativ kurz seien. Bei jenen, die in ihrer Steuererklärung keine weiteren Werbungskosten angeben, fielen die ersten 14 Kilometer des Arbeitsweges ohnehin unter die Werbungskostenpauschale. obs

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