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Berlin: Stichwort Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist praktisch das Gegenstück zur Bewährung. Während bei der Bewährung jemand freigelassen wird, weil zu erwarten ist, dass er künftig straffrei lebt, wird bei der Sicherungsverwahrung jemand eingesperrt, weil es wahrscheinlich ist, dass er auch künftig Straftaten begeht.

Die Sicherungsverwahrung ist praktisch das Gegenstück zur Bewährung. Während bei der Bewährung jemand freigelassen wird, weil zu erwarten ist, dass er künftig straffrei lebt, wird bei der Sicherungsverwahrung jemand eingesperrt, weil es wahrscheinlich ist, dass er auch künftig Straftaten begeht. Weil aber das Wegschließen einer Person ein schwerer Eingriff in ihre Freiheitsrechte ist, müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Die Sicherungsverwahrung muss mit dem Urteil angeordnet werden. Hat einer seine Strafe verbüßt und ist frei, so kann er nicht mehr in Sicherungsverwahrung genommen werden. fk

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