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Berlin: Strafanzeige abgewiesen

Drogenaffäre im Jugendknast: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Justizsenatorin

Die Berliner Staatsanwaltschaft lehnt es ab, gegen die Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) wegen der Drogenaffäre in der Jugendstrafanstalt Plötzensee zu ermitteln. Ein CDU-Bezirkspolitiker aus Steglitz-Zehlendorf hatte Strafanzeige wegen „Beihilfe zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“ gestellt.

Ohne einen „die Tat objektiv fördernden Beitrag“ lasse sich eine strafbare Beihilfe aber nicht begründen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Justizsenatorin sei auch nicht verpflichtet, jede technisch mögliche Einrichtung zur Abschirmung des Anstaltsgeländes installieren zu lassen. Bei der Entscheidung, welche Mittel am besten geeignet seien, den illegalen Import von Drogen in die Jugendstrafanstalt zu verhindern, müsse der Anstaltsleitung und den politisch Verantwortlichen ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden.

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörde kann die Verletzung von Kontroll- und Aufsichtspflichten zwar für Vollzugsbeamte strafbar sein. Dies dürfe aber nicht ohne weiteres auf den „jeweiligen Dienstherrn als Mandatsträger“ ausgedehnt werden. Zumal sich solche „gesellschaftlich und politisch unerwünschten Vorfälle praktisch im gesamten Strafvollzug nicht völlig verhindern“ ließen. Folge man der Logik der Strafanzeige, führe dies zu dem „absurden Ergebnis“, dass sich jedes oberste Exekutivorgan der Justiz – in Bund und Ländern – zwangsläufig strafbar machen würde.

Der CDU-Rechtsexperte Michael Braun wollte die ablehnende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in der Sache nicht kommentieren. Jetzt sähen sich aber bestimmt viele Menschen in dem Gefühl bestärkt: „Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen.“ za

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