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Berlin: Strafbefehl gegen Eberswalder Zoochef

Direktor soll mehr Überstunden abgerechnet haben, als er hätte leisten können

Eberswalde - Der Direktor des Zoos von Eberswalde, Bernd Hensch, hat einen Strafbefehl in Höhe von 8000 Euro wegen Beihilfe zur Untreue akzeptiert. Hensch hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu viele Bezüge erhalten und damit gegen die Nebentätigkeitsverordnung verstoßen, als er neben seiner Arbeit als Zoodirektor zugleich den Posten eines Geschäftsführers der Landesgartenschau 2002 in Eberswalde ausübte: Als Zoodirektor sei er gar nicht in der Lage gewesen, so viele Überstunden für die Gartenschau zu leisten, wie er danach abrechnete, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Hensch soll im Jahr 2001 etwa 50 000 Euro Gehalt als Zoodirektor bekommen und zusätzlich Überstunden und Zuschläge für rund 10 000 Euro abgerechnet haben. Für das Jahr 2002 ermittelte die Staatsanwaltschaft ähnliche Einkommen. Diese Bezüge wurden seit Januar 2000 durch ein Gehalt von monatlich circa 2500 Euro als Geschäftsführer der Gartenschau aufgebessert. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft erfolgte dies ohne Zustimmung des Aufsichtsrates. Hensch bestritt die Vorwürfe. Den Strafbefehl habe er akzeptiert, um den öffentlichen Druck gegen ihn zu beenden, sagte Hensch. Ste.

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