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Berlin: Strafbefehl per Post: Unfallfahrer aus Spanien verurteilt Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer, der zwei Menschen totfuhr

José P. konnte nicht rechtzeitig bremsen.

José P. konnte nicht rechtzeitig bremsen. Erst stieß der 26jährige Lkw-Fahrer aus Spanien mit seinem 15 Meter langen Sattelschlepper mit dem Kleintransporter zusammen, dann geriet das Fahrzeug ins Schleudern und erfasste zwei Fußgänger, die auf dem Mittelstreifen der Pallasstraße Ecke Potsdamer Straße an der Ampel warteten. Die 28-jährige Petra P. und ihr zehn Jahre älterer Freund Fred G. wurden so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort starben. Das war am 22. März 2002.

Der Lkw-Fahrer kam in Untersuchungshaft, man warf ihm fahrlässige Tötung vor. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist José P. (26) inzwischen zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. „Das Urteil ist seit vergangenem Mai rechtskräftig“, sagt Justizsprecher Björn Retzlaff. Ob der Richterspruch mit anderen Auflagen, also beispielsweise einer Geldstrafe, verbunden war, kann Retzlaff nicht sagen.

Zu einem Prozess gegen José P. kam es nicht. Das Urteil ging dem Fernfahrer, der im spanischen Almeira wohnt, per Strafbefehl zu. Nach dem Unfall hatte die Polizei den jungen Mann stundenlang verhört, ihn aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Er durfte zurück nach Spanien reisen, weil er dort einen festen Wohnsitz hat und für die Ermittlungen nicht mehr benötigt wurde. Zum Zeitpunkt des Unfalls stand der Fahrer nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Augenzeugen mutmaßten damals, dass José P. die Geschwindigkeit des Kleintransporters falsch eingeschätzt habe. Ein Fehler mit tragischen Folgen: Zwei Tote und auch der 33-jährige Fahrer des Kleintransporters musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Kreuzung bot nach dem Unfall ein Bild der Verwüstung. Ein Fußgängerampelmast war abgerissen, ein weiterer schwer beschädigt.

Dass José P. seine Strafe doch noch in Berlin absitzen muss, ist unwahrscheinlich. Dazu müsste er bald in Deutschland noch einen schweren Unfall verursachen. Theoretisch wäre zwar auch ein Bewährungswiderruf wegen eines Unfalls im Ausland, also etwa Spanien, möglich. Praktisch aber fast ausgeschlossen. „Das würde das Gericht hier gar nicht mitbekommen“, sagt Retzlaff. kf

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