zum Hauptinhalt
Das Kriminalgericht in Moabit.

© Jens Kalaene/dpa

Strafprozess in Berlin: Landgericht verhängt Haft für zwei Vergewaltiger

Über das Internet lockten mehrere Männer zwei Berliner Teenager in eine "Liebesfalle". Die Männer filmten die Vergewaltigung der Mädchen. Nun ist das Urteil in dem Prozess gefallen.

Lautstark zogen die fünf Angeklagten durch das Kriminalgericht Moabit. Sie erwarteten das Urteil nach wochenlangem Prozess. Sie nahmen es locker. Keiner von ihnen saß bislang im Zusammenhang mit dem Prozess in Haft. Obwohl es um sexuelle Nötigung einer 14-Jährigen und um Vergewaltigung einer 16-Jährigen ging. Zumindest für zwei der Männer aber soll es nun aus Sicht des Landgerichts ins Gefängnis gehen: Zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung ergingen am Mittwoch gegen einen 17-Jährigen, drei Jahre und drei Monate Haft erhielt ein 26-Jähriger. Drei weitere Männer wurden freigesprochen.

Das Druckmittel: intime Bilder

Die Mädchen wurden laut Anklage in eine "Liebesfalle" gelockt. Hassan T. (Name geändert) sei 15 Jahre alt gewesen, als er im Sommer 2015 über Facebook eine 14-Jährige kennenlernte. Der Junge mit arabischen Wurzeln sei ihr Typ gewesen, sagte die Schülerin später im Prozess. Einvernehmlich kam es beim ersten Treffen zu Sex.

Doch nur Tage später habe Hassan T. "das Mädchen genötigt, sexuelle Handlungen auszuüben", hieß es am Mittwoch im Urteil. Sein Druckmittel seien intime Bilder gewesen, die er beim freiwilligen Sex aufgenommen hatte. Er habe sie zu weiteren Treffen genötigt und gedroht: "Wenn du es nicht tust, musst du damit rechnen, dass die Sachen gepostet werden." Mit drei Kumpels sei T. zu weiteren Begegnungen aufgekreuzt. Es sei zu Sex auch mit den anderen gekommen. Ob diese Kenntnis von dem Druckmittel hatten, sei offen geblieben, begründete das Gericht die Freisprüche. Vieles sei im Vagen geblieben.

Ein Jahr nach der Tat lockte er eine 16-Jährige an

Bei Hassan T. sei "Geringschätzung gegenüber Frauen tief verankert", sagte der Vorsitzende Richter. Er scheine sie als "Objekt" zu betrachten. In einem zweiten Fall wurde er der Beihilfe zur Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Herstellung jungendpornografischer Schriften schuldig gesprochen. Ein Jahr nach dem Geschehen mit der 14-Jährigen hatte er eine 16-Jährige übers Internet in seinen Bann gelockt.

"Es geschah nach gleichem Strickmuster", so das Gericht. Als die Schülerin in einer Wohnung T. treffen wollte, war dort mit dem Angeklagten Wael I. ein weiterer Mann. Sie hätten die 16-Jährige bei einem Spiel betrunken gemacht. Während der 26-jährige I. das Mädchen vergewaltigte, habe T. den Übergriff mit dem Handy gefilmt. 22 Videos sollen es gewesen sein.

Der Staatsanwalt attestiert den Tätern Verachtung und Egoismus

"Sie machte von Anfang an klar, dass sie keine sexuellen Handlungen möchte", so das Gericht. Das sei auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen. Sie habe sich trotz ihrer Alkoholisierung gewehrt und T. gefragt, warum er ihr das antue. "Sie wurde ausgelacht." Im Prozess sagte I., aus seiner Sicht sei der Sex einvernehmlich gewesen.

Der Staatsanwalt hatte über die jungen Angeklagten gesagt, ihr Benehmen im Prozess lasse erahnen, "wie sie sich verhalten, wenn sie sich in einer Machtposition befinden". Verachtung und Egoismus seien zu erkennen. Er hatte für T. dreieinhalb Jahre Haft gefordert und fünf Jahre gegen I. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false