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Hinter Gittern. Wenn Strafgefangene auch nach Ende ihrer Haft als Bedrohung der Allgemeinheit gelten, kann die Sicherungsverwahrung als unbegrenzte „Haft nach der Haft“ verhängt werden.

© Thilo Rückeis

Strafvollzug in Berlin: In Tegel fliegen die Fäuste

Zwei Gewaltvorfälle in der Strafanstalt beschäftigen derzeit die Berliner Justiz. Einer der Schläger hatte 2005 in Zehlendorf einen Jungen getötet. Ihm droht nun Sicherungsverwahrung.

Zehn Jahre, die Höchststrafe für einen Jugendlichen, hat Keith M. für den Mord an dem siebenjährigen Christian in Zehlendorf verbüßt. M. könnte seit August 2015 frei sein – wenn er sich nicht im Knast ständig prügeln würde. In mehreren Urteilen gab es „Nachschläge“ unterschiedlicher Länge, sodass M. in Tegel blieb. Nach Informationen des Tagesspiegels ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt erneut gegen ihn.

Und nun geht es für den heute 28-Jährigen ums Ganze, sprich die Sicherungsverwahrung. Das ist die unbefristete „Haft nach der Haft“, die zum Schutz der Allgemeinheit gegen besonders gefährliche Straftäter verhängt werden kann. 51 von ihnen sitzen derzeit Tegel. M. könnte der jüngste Sicherungsverwahrte in der Berliner Justizgeschichte werden.

Ein Mitgefangener wurde von M. räuberisch erpresst und geschlagen

Dies ist passiert: Am 24. Mai soll M. in der Justizvollzugsanstalt Tegel den Mitgefangenen Alex Luke R. räuberisch erpresst und geschlagen haben, wie Ermittlungsbehörden bestätigten. Der 1986 im südafrikanischen Durban geborene R. hat zwar in nur fünf Jahren die unglaubliche Zahl von 100 Verfahren, fast ausschließlich wegen Ladendiebstahls, kassiert, ist aber im Vergleich zu Keith M. ein kleines Licht in der Knasthierarchie.

Durchs Leben des Zehlendorfers Keith M. zieht sich die Gewalt in einem unvorstellbaren Maße. Der Mord an dem Siebenjährigen 2005 ist im Kiez heute noch nicht vergessen, das Kind und der Jugendliche lebten im selben Block, spielten zusammen. Christian wurde der Kopf zertrümmert, er starb an schweren inneren Verletzungen. Wochen zuvor hatte M. an einer Tankstelle einen Bundeswehrsoldaten angegriffen und lebensgefährlich verletzt, in Haft musste er dafür nicht, ein Richter ließ ihn ziehen. Schon als strafunmündiges Kind hatte er geschlagen und getreten.

Kurz nach dem Mord wurde M. festgenommen, Tage später zitierte die „Bild“-Zeitung einen Wärter aus dem Jugendgefängnis so: „Er ist aufsässig und unbelehrbar.“ Schon beim zweiten „Nachschlag“ (ein Jahr für einen Angriff auf einen Mitgefangenen) hatte der Staatsanwalt 2013 im Prozess gesagt: „Beim nächsten Ding werden wir einen Sachverständigen beauftragen und prüfen lassen, ob Sie für die Allgemeinheit gefährlich sind.“ Und der Richter sagte im Urteil: „Eigentlich denkt man, dass jemand wie Sie, der so viel Schuld auf sich geladen hat, den Rest seines Lebens in Buße und Demut verbringt.“ Keith M. soll dies mit einem Schulterzucken quittiert haben.

Hinter Schloss und Riegel. Trotzdem kommt es zu Gewalttaten zwischen Häftlingen.
Hinter Schloss und Riegel. Trotzdem kommt es zu Gewalttaten zwischen Häftlingen.

© Arno Burgi/dpa

Im Knast ging es mit der Gewalt weiter. 2015 machte M. noch einmal Schlagzeilen, als er sich im Knast ausgerechnet mit einem anderen Kindermörder prügelte. Stefan J. hatte in Eberswalde die zwölfjährige Ulrike vergewaltigt und getötet. Auch in diesem Prozess gab es keine Sicherungsverwahrung, „nur“ 20 Monate Nachschlag. „Nun aber“, ist ein Ermittler überzeugt, „nun ist er fällig.“

Das Opfer ist nach B.'s Attacke auf einem Auge erblindet

Über eine zweite aktuelle Gewalttat in Tegel hatte der Tagesspiegel bereits kurz berichtet. Nun stellte sich heraus, dass die Attacke von November weitaus gravierendere Folgen hat. Denn das Opfer Klaus R. ist auf einem Auge erblindet. „Ich sehe da nichts mehr“, sagte der Sicherungsverwahrte am Telefon, die rechte Gesichtshälfte sei taub, das Jochbein gebrochen, ein Hämatom erstrecke sich von den Augenbrauen bis zum Schlüsselbein.

Wie üblich bei Vorfällen im Knast waren es Mitgefangene, die darüber berichteten – schon weil die Justizverwaltung dazu fast alles verschweigt. Diese hatte im November auch erst auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigt, dass der Angreifer „dem Sicherungsverwahrten mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe“. Wie man mit der flachen Hand ein Gesicht derart zertrümmern kann, ist unklar. Das Gleiche gilt für das Motiv, es kursieren verschiedene Versionen. Nach offiziellen Angaben sei die Tat zwar „wortlos“ begangen worden, doch der 22-jährige Schläger Peter B. soll zuvor im Knast posaunt haben: „Den Kinderficker hole ich mir.“ Klaus R. hat in Tegel acht Jahre wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern abgesessen, seit Juli sitzt er in Sicherungsverwahrung.

Ein anderes Motiv: Der aus dem slowakischen Sala stammende B. sollte im Frühjahr 2018 nach Haftverbüßung abgeschoben werden. Diese wollte er durch die neue Tat umgehen. Tatsächlich ist die Abschiebung gestoppt, denn der neue Prozess habe Vorrang, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Ermittelt werde wegen „schwerer Körperverletzung“, schließlich habe das Opfer ein Auge verloren.

Peter B. könnte für die Attacke bis zu fünf Jahre kassieren, sagte ein Jurist. Der 22-Jährige, der auch unter dem Alias Ferdinand Z. auftritt, ist in seinen bisher eineinhalb Jahren in Tegel mehrfach durch Gewalttaten aufgefallen. Hartnäckig hält sich unter Gefangenen aber das Gerücht, dass B. von „islamistischen Arabern“ zu der Tat gedrängt worden sei.

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