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Google hat für "Street View" Berlins Straßen fotografiert.

© dpa

Street-View: Gericht hat keine Einwände gegen Googles Fototour

Eine Frau wollte dem Internetkonzern Google verbieten, für seinen Street-View-Dienst ihr Einfamilienhaus zu fotografieren. Damit ist sie nun erneut gescheitert.

Das Berliner Kammergericht hat Google einen Freifahrtschein erteilt: In einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung haben die Richter die Klage einer Berliner Hausbesitzerin zurückgewiesen. Die Frau wollte dem Internetkonzern verbieten, für seinen Street-View-Dienst ihr Einfamilienhaus zu fotografieren. Damit war sie zuvor schon vor dem Landgericht gescheitert. Während die Frau durch den Kamerablick in Vorgarten und Haus ihre Privatsphäre gefährdet sah, entschieden die Richter: Fotos von Häusern und Straßenzeilen sind rechtlich nicht relevant - zumal die Klägerin nicht ausreichend begründet habe, weshalb sie weitere, möglicherweise illegale Aufnahmen fürchte. Außerdem mache Google schließlich die Gesichter unkenntlich und habe schon vor der Freischaltung von Street View die Möglichkeit angeboten, das eigene Haus zu verpixeln.

Bundesweit gingen nach Auskunft des Konzerns bis zum Start des Dienstes im Herbst rund 244 000 entsprechende Anträge ein. Das seien knapp drei Prozent der Haushalte gewesen. Umgekehrt ärgerten sich viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern, dass ihr gesamtes Gebäude verpixelt war, weil nur einer von vielen Nachbarn das beantragt hat.

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