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AfD-Landeschef Georg Pazderski und seine Stellvertreterin Beatrix von Storch müssen ein neues Landesschiedsgericht wählen lassen.

© dpa/Christoph Soeder

Streit bei der Berliner AfD: Mitglieder des Landesschiedsgerichtes treten zurück

Das Verhältnis zwischen Richtern und Landesvorstand galt als angespannt. Für den Rücktritt scheint es mehrere Gründe zu geben. Jetzt hat die Partei ein Problem.

Die Berliner AfD steht vorerst ohne Landesschiedsgericht da. Das hat der Vorstand des Landesverbands unter Leitung von Fraktions- und Parteichef Georg Pazderski den rund 1600 Mitgliedern in der vergangenen Woche per Rundschreiben mitgeteilt. Parallel zur Nachricht über den Rücktritt der Richter rief der Landesvorstand die Mitglieder dazu auf, mögliche Kandidaten für die Neuwahl des Landesschiedsgerichtes zu "ermutigen". Gespräche dazu hätten bereits begonnen, hieß es weiter.

"Indiskretion eines Richters gegenüber der Presse"

Das Landesschiedsgericht ist dafür zuständig, Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Landesverbands zu klären oder in Parteiausschlussverfahren zu urteilen.

Für den Rücktritt der Richter scheint es mehrere Gründe zu geben. In einer am 8. Mai verschickten Erklärung kritisieren die ehemaligen Richter – genau wie der Landesvorstand – die "Indiskretion eines Richters gegenüber der Presse". Dieser habe laut einer von den "ehemaligen Mitgliedern des Landesschiedsgerichtes" unterzeichneten Erklärung dazu geführt, "dass eine Fortführung der Arbeit für die Richter wegen der dadurch erfolgten als solchen empfundenen Instrumentalisierung so nicht mehr möglich und auch nicht mehr zumutbar war."

Tatsächlich hatte sich zuletzt einer der nun zurückgetretenen Richter über dem Umgang mit dem Gremium seitens des Landesvorstand beklagt und erklärt: "Wir sind sauer, richtig sauer." Anlass für die Kritik ist ein parteiinterner Streit über die Legitimität des amtierenden Vorstands, den das Schiedsgericht zu schlichten versucht hatte – ohne Erfolg.

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel hatte der Richter angegeben, das Gremium werde vom Landesvorstand unter Druck gesetzt. Er erklärte: "Wir sind nicht die Befehlsempfänger des Vorstands."

Richter sahen sich durch Arbeitsbelastung überfordert

Darüber hinaus sahen sich die nun zurückgetretenen Richter ganz offenbar mit der Fülle der Verfahren überfordert. In ihrer Erklärung schrieben sie: "Die Arbeitsbelastung hatte sich aber gerade in den letzten Monaten drastisch gesteigert. Eine zeitnahe und gewissenhafte Bearbeitung war von der einzigen Kammer, die mit lediglich zwei Juristen und einem Laienschiedsrichter besetzt war, schlicht nicht mehr zu leisten und nicht mehr vertretbar." Aus diesem Anlass sei dem Landesvorstand "vor einigen Wochen bereits eine Überlastungsanzeige mit der Bitte um Verstärkung zugegangen".

Dieser wiederum ließ verbreiten, "entgegen gegenteiliger Behauptungen" wäre ihm nicht bekannt gewesen, "dass die drei Richter die Absicht hatten, zurückzutreten". Zwar räumte der Landesvorstand ein, Kenntnis von der "hohen und weiterhin steigenden Belastung des Gerichtes" gehabt zu haben, erklärte aber auch: "Durch den Rücktritt hat sich diese Situation nicht verbessert."

Um die Belastung zu lindern, habe der Landesvorstand "auf seiner vorletzten Sitzung beschlossen, die Einrichtung einer zweiten Schiedsgerichtskammer anzuregen", hieß es weiter.

Termin für die Neuwahl ist offen

Mit Bezug darauf erklärte die ehemalige Richterin Ulrike Wabnitz in einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben, sie und ihre mittlerweile ehemaligen Richterkollegen hätten bereits Mitte März die Einrichtung einer zweiten Kammer angeregt. Mitte April hätten sie erneut "dringend um die Einrichtung einer weiteren Kammer, die möglichst mit drei Volljuristen besetzt sein sollte", gebeten, schrieb Wabnitz weiter.

Mit Blick auf den im Rundschreiben des Vorstands erwähnten Beschluss erklärte sie: "Ich erfahre auf diesem Wege das erste Mal von diesem Beschluss, glaube aber, Grund zu der Annahme zu haben, dass dieser Beschluss auf unsere beiden vorgenannten Schreiben zurückzuführen ist, worüber ich mich sehr freue."

Unklar bleibt, wann der Landesverband ein neues Landesschiedsgericht wählen kann. Laut Satzung muss dafür ein Landesparteitag einberufen werden. Der jüngste hatte jedoch erst am 4. Mai stattgefunden. In seinem Rundschreiben erklärte der Landesvorstand dazu: "Wir müssen nach vorne schauen und sind dafür verantwortlich, dass möglichst zeitnah ein neues Schiedsgericht gewählt werden kann. Dabei ist nicht das Ansetzen einer Neuwahl das Problem, sondern wir benötigen geeignete Kandidaten."

Dieses Problem dürfte sich mit dem Beschluss zur Gründung einer zweiten Kammer noch verschärfen. Dementsprechend müssten künftig mindestens sechs Richter gefunden werden. Parteisprecher Ronald Gläser erklärte am Montag auf Anfrage: Wann die Neuwahl stattfindet und ob dazu ein eigener Landesparteitag stattfinden wird, stehe noch nicht fest.

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