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Das Land Brandenburg zahlt Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck einen Mitarbeiter - zu Unrech?

© dpa

Streit im Landtag von Brandenburg: Gelder für Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck umstritten

Das Land Brandenburg zahlt dem Ex-Ministerpräsidenten Matthias Platzeck einen Mitarbeiter. Ob das in Ordnung ist oder nicht, spaltete die Gemüter im Landtag. Natürlich entlang der Parteigrenzen.

Sein Name steht noch immer auf dem Türschild des Büros der SPD-Landtagsfraktion. Doch der frühere brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck ist schon lange kein Mitglied des Landtags Brandenburg mehr. Dennoch hat er nun auf Kosten des Landes einen Mitarbeiter. Schon seit Februar hätte damit eigentlich Schluss sein müssen, stattdessen übergehen die Staatskanzlei und die rot-rote Regierungskoalition ihre eigene für Platzeck geschaffene Festlegung. Nun hat sich auch die Staatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet und prüft den Fall, Ermittlungen wurden aber noch nicht aufgenommen. Auch der Landesrechnungshof prüfte auf Tagesspiegel-Anfrage den Fall. Demnach verstößt die SPD-Landtagsfraktion gegen das Fraktionsgesetz. Ein Büro im Landtag dürfe nur bereitgestellt werden, wenn die Tätigkeit darin Bezug zur Fraktionsarbeit hat.

Von einem gravierenden Verstoß gegen das Fraktionsgesetz sprach der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Jan Redmann. Platzeck sei eine Privatperson. Wenn er auf Kosten des Steuerzahlers Büro und Personal gestellt bekomme, ohne dass dies rechtlich gedeckt sei, stelle sich die Frage der Strafbarkeit. „Fraktionen können nicht nach Belieben mit Geldern umgehen – es ist zu differenzieren zwischen den Aufgaben einer Fraktion und der Parteiarbeit.“ Er könne nicht erkennen, dass Platzeck weiter Aufgaben für die SPD-Fraktion wahrnehme. „Wenn eine Privatperson auf Kosten des Steuerzahlers ein Büro und Gelder zur Verfügung gestellt bekommt, sehe ich die Staatsanwaltschaft am Zuge.“ Für die Grünen ist es ein Fall für den Haushaltsausschuss.

Unterstützungen müssten zum 31. August 2015 eingestellt werden

SPD-Fraktionschef Klaus Ness sagte, dass Ex-SPD-Ministerpräsidenten nach einem Fraktionsbeschluss pro Amtsjahr für sechs Monate Räume der Fraktion im Landtag zur Verfügung stünden, bei Platzeck also mehr als fünf Jahre. Dies sei mit der Landtagsverwaltung abgesprochen. Ein Sprecher der Verwaltung verwies darauf, dass es keine Übereinkunft gegeben habe, diese aber auch nicht nötig gewesen wäre. Laut Fraktionsgesetz liege die Nutzung der Räume durch eine Fraktion im Rahmen ihrer Arbeit in eigener Verantwortung. Beiden – der SPD-Fraktion und der Landtagsverwaltung – widersprach der Landesrechnungshof nun.

Nicht so klar liegt der Fall bei der Verwendung der Gelder für Platzecks Mitarbeiter. Im Gesetz zum Nachtragshaushalt 2013/14 waren Gelder für einen Mitarbeiter für Platzeck erstmals vorgesehen. Haushaltsausschuss und Landtag hatten einen Antrag von Rot-Rot beschlossen, in dessen Begründung eine Befristung von 18 Monaten nach Platzecks Ausscheiden aus dem Amt für die Gelder festgeschrieben werden soll. Zwar stellen Gesetzesbegründungen deren spätere Anwendung klar, mithin greifen Gerichte regelmäßig darauf zurück. Doch die Staatskanzlei hält nun dagegen, dass der vom Landtag beschlossene Nachtrag keine Befristung enthält. Allerdings plane Rot-Rot laut Koalitionsvertrag eine Begrenzung auf zwei Jahre. Danach würde die Unterstützung für Platzeck am 31. August 2015 enden, weil dieser Ende August 2013 als Ministerpräsident zurückgetreten war. Auch der Landesrechnungshof sieht im Vorgehen von Rot-Rot kein Problem. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel nannte das Vorgehen von Rot-Rot „unwürdig und unredlich“. Rot-Rot und Staatskanzlei selbst hätten 2013 schriftlich und mündlich eine 18-Monats-Frist formuliert. CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben warf Rot-Rot eine Selbstbedienungsmentalität vor.

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