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Verwaltungsakten, hier analog und in der Regel nicht öffentlich einsehbar.

© dpa

Streit nach Volksbegehren: Initiative nennt Senatsentwurf für Berliner Transparenzgesetz "herbe Enttäuschung"

Vor vier Jahren versprach Rot-Rot-Grün ein Transparenzportal, jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, doch eine Volksbegehrens-Initiative ist unzufrieden.  

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein Aktionsbündnis aus 40 Organisationen, das ein Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz durchsetzen will, hat seinen ursprünglichen Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet und am Dienstag bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht. So soll verhindert werden, dass die Forderungen der Initiative vom Senat als teilweise verfassungswidrig eingestuft werden.

„Die Vorbehalte der Innenverwaltung bei der juristischen Prüfung kamen für uns wenig überraschend", sagte Arne Semsrott, Projektleiter des Portals „Frag Den Staat" und Vertrauensperson für die geplante Volksabstimmung. Die Verwaltung wolle ihre eigenen Entscheidungsprozesse, aber auch den Verfassungsschutz vollkommen von der Transparenzpflicht ausnehmen, kritisierte er. 

„Wir bestehen aber darauf, dass kein politischer Bereich im Land Berlin vollkommen intransparent agieren darf." Auf 56 Seiten hat die Initiative ihre Vorschläge für mehr Transparenz von Regierung und Verwaltung nach Hamburger Vorbild dargelegt. 

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Der Stadtstaat im Norden hat schon seit 2012 ein Transparenzgesetz, das gut funktioniert. Vor einem Jahr hatte das Berliner Aktionsbündnis in der ersten Stufe für ein Volksbegehren fast 33.000 Unterschriften gesammelt, seitdem wurde der Entwurf für ein Transparenzgesetz von der Innenbehörde geprüft.

Senat hält Teile des Transparenzgesetzes für nicht verfassungskonform

Im Ergebnis dieser Zulassungsprüfung beanstandete die Verwaltung Teile des Forderungskatalogs als nicht verfassungskonform, nun gehen die Verhandlungen zwischen Senat und Initiative über deren veränderten Gesetzentwurf in die zweite Runde.

Außerdem beschloss der Senat vor einer Woche einen eigenen Entwurf für ein Transparenzgesetz, der im neuen Jahr im Abgeordnetenhaus beraten werden soll. Dieser Entwurf enthalte aber selbst im Vergleich zum geltenden Berliner Informationsfreiheitsgesetz sehr viele Ausnahmen, beklagte die Sprecherin der Initiative, Marie Jünemann. Sie sprach von einer „herben Enttäuschung".

Im Koalitionsvertrag hatte Rot-Rot-Grün Ende 2016 ein Transparenzgesetz für Berlin versprochen, aber lange Zeit passierte nichts. Erst die Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren brachte das Thema wieder auf die Tagesordnung.

Jetzt legte die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vor

Auf Druck von Linken und Grünen machte der Senat zunächst einen kleinen Schritt nach vorn und erließ im Juli, quasi als Vorstufe zu einem Transparenzgesetz, eine Rechtsverordnung zu "Open Data" - für den öffentlichen Dienst und die Landesunternehmen. Jetzt folgte der Senatsentwurf für ein Transparenzgesetz, um den „Zugang zu den bei der Verwaltung vorhandenen Informationen" zu erleichtern.

Dafür soll eine allgemein zugängliche elektronische Plattform (Transparenzportal) geschaffen werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst, so der Senat, "grundsätzlich alle Behörden, sonstige öffentlichen Stellen der Berliner Verwaltung und die Landesbeteiligungen, soweit diese öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle des Landes Berlin unterliegen".

Vorbild ist das Hamburger Transparenzportal

Öffentlich gemacht werden sollen auf der neuen Transparenz-Plattform: Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, das Amtsblatt des Landes Berlin, Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen, Verträge der Daseinsvorsorge, Pläne, Kataster, Geodaten, Beschlüsse des Senats, der Bezirksämter oder der Bezirksverordnetenversammlungen und bestimmte Entscheidungen der Berliner Gerichte.

Die meisten dieser Unterlagen und Informationen sind allerdings jetzt schon online zugänglich, wenn auch verteilt auf viele Verwaltungsstellen und teilweise nur mühsam zu finden.

Das Aktionsbündnis, getragen von den Verbänden "Mehr Demokratie" und "Open Knowledge Foundation Deutschland", will deutlich mehr. Auch bisher vertrauliche Verträge, interne Gutachten oder die Lobbytätigkeit von Unternehmen soll öffentlich zugänglich werden.

Hamburg hat seit über acht Jahren ein Online-Transparenzportal, um kostenlos jedem Bürger "umfassende Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten zugänglich zu machen". Das Ziel: "Die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen".

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