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Berlins Innensenator Frank Henkel räumt zwar Fehler der Ausländerbehörde bei der Abschiebung einer straffälligen Türkin ein, beteuert aber: "Ein Einzelfall."

© Wolfgang Kumm/dpa

Streit um Abschiebehaft in Berlin: Frank Henkel gesteht Fehler der Ausländerbehörde

Ein Arzt hatte eine ausländische Straftäterin für flugfähig und damit abschiebebereit erklärt. Möglicherweise besaß er aber keine Zulassung. Die Opposition kritisiert die Ausländerbehörde heftig, der Innensenator relativiert.

Im Streit um die rechtswidrige Abschiebung der Türkin Banu Olgun hat Innensenator Frank Henkel (CDU) Fehler der Ausländerbehörde eingeräumt. „Ich stelle fest, dass hier nicht angemessen gehandelt wurde“, sagte Henkel am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. „Ein unschöner Fall“, sagte Henkel, aber nur „ein Einzelfall“. Die Oppositionsparteien kritisierten die Behörden weitaus schärfer, Hakan Tas von der Linkspartei sprach von einem „spektakulären Fall von Behördenversagen“. Die grüne Abgeordnete Canan Bayram sagte, dass „ohne deutschen Pass die Menschenrechte einfach mit Füßen getreten werden“. Christopher Lauer von der Piratenfraktion kritisierte, „wir schieben die Leute ab wie in einer Bananenrepublik“.

Das ist passiert:  Das Verwaltungsgericht hatte kürzlich die Abschiebung von Olgun im Dezember 2014 als rechtswidrig eingestuft, ihre Rückkehr nach Berlin aber abgelehnt. Die Ausländerbehörde habe, so das Gericht, der Frau nur nicht ausreichend Rechtsschutz gewährt. Sie war unter einem Vorwand in die Ausländerbehörde einbestellt worden und von dort ohne Gepäck direkt zum Flughafen gebracht und ohne Kontakt zu ihrem Anwalt nach Istanbul abgeschoben worden.

Zuvor waren zwei Abschiebungen gescheitert, berichtete Henkel. Die Frau war in Berlin durch „erhebliche Straftaten“ aufgefallen, wie ein Polizeisprecher sagte. Der CDU-Abgeordnete Robbin Juhnke sprach von einer „mehrfach vorbestraften kriminellen Person“ und ließ keinen Zweifel daran, dass die Abschiebung richtig gewesen sei. 2008 hatte die Frau wegen eines Mordversuches vor Gericht gestanden. Sie hatte offenbar ohne Anlass einen jungen Mann mit einem Messer attackiert und schwer verwundet. Sie war wegen versuchten Totschlags zu knapp fünf Jahren verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen worden.

Dass der Arzt, der Banu Olgun Flugfähigkeit bescheinigte, möglicherweise keine Zulassung hatte, habe in dem Fall keine Bedeutung gehabt, sagte Henkel. Die Opposition hatte die Rolle des Arztes heftig kritisiert. Polizeipräsident Kandt sagte, dass der Arzt auf Anfrage im Jahr 2014 keine Approbation vorlegen konnte und deshalb seitdem nicht mehr beschäftigt wird. Der Mediziner hatte seit den 80er Jahren Festgenommene in Gefangenensammelstellen der Polizei auf ihre „Verwahrfähigkeit“ untersucht.

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