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Das "Menschen Museum" führte seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Bezirksamt Mitte und soll nun bleiben dürfen.

© dpa

Streit um Berliner "Menschen Museum": "Körperwelten" wehrt sich gegen Schließung

Am Dienstag soll das Museum des Plastinators Gunther von Hagens schließen. Doch die Betreiber hoffen auf eine Lösung.

Nicht erlaubt, doch erlaubt, wieder nicht erlaubt, vielleicht erlaubt. Der Rechtsstreit um das "Menschen Museum" am Fernsehturm geht wohl in die nächste Runde. Eigentlich sollte das Museum des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens am Dienstag nicht öffnen. Laut der Kuratorin und Ehefrau von Gunther von Hagens, Angelina Whalley, habe der Bezirk Mitte ihnen vor einer Woche eine Schließungsverfügung zugestellt. Sie sprach davon, dass sie bereits am Montag in Kraft treten sollte, das Bezirksamt Mitte teilte mit, dass die Verfügung mit Dienstag wirksam werde.

Doch am Vormittag hängt kein Vorhängeschloss am "MeMu", Besucher können im Sockel des Fernsehturms weiterhin 17 präparierte Leichen und 200 Körperteile ansehen.

Der Rechtsstreit zwischen dem Bezirk und dem umstrittenen Museum begann bereits vor der Eröffnung Anfang 2015. Die Streitpunkte: Es fehle eine spezielle Genehmigung, um Körperteile und Leichen auszustellen. Außerdem seien die Präparate nicht identifizierbar. Damit sei es dem Bezirk unmöglich, zu verifizieren, ob der Körperspender zu Lebzeiten eingewilligt habe. Genau diese Probleme wollen die Betreiber des Museums jetzt beseitigt haben.

Neuer Betreiber, Nummern zur Identifikation

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Juni eine Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin ablehnte, stand das Museum vor der Schließung. Der Betreiber "Arts & Scienes GmbH Berlin" benötige für die Ausstellung eine spezielle Genehmigung, hieß es im Urteil. Der Bezirk Mitte verweigert diese allerdings, da die Betreibergesellschaft kein anatomisches Institut ist. Zudem müsse man die Herkunft der einzelnen Präparate und der Leichen rückverfolgen können - bisher anonymisierte das Museum die Ausstellungsstücke.

"Anders als vom Bezirk verbreitet, hat das OVG die Ausstellung in seinem Urteil nicht grundsätzlich abgelehnt", erklärt Whalley. Das Museum habe nun alle 200 Vitrinenpräparate ausgetauscht und durch nachverfolgbare Stücke ersetzt. Alle Leichenteile seien jetzt mit einer speziellen Nummer versehen, durch die man in der hauseigenen Datenbank direkt den Spender finden kann. Bei den ausgestellten Ganzkörperplastinaten habe man zwei direkt identifizieren können, bei den anderen sei der Spenderkreis stark eingegrenzt worden. Jene, die man nicht nachverfolgen konnte, habe man ausgetauscht.

"Identifizieren heißt im Kontext dieses Gerichtsurteils nicht, dass jedem Plastinat ein Name zugeordnet wird. Man muss nur nachverfolgen können, dass die Person der Ausstellung zugestimmt hat", sagt Holger Schmitz, der Anwalt des Museums. In dem Kreis der möglichen Spender befinden sich nur Personen, die diese Zustimmung erteilt hätten, ergänzt Whalley.

Zudem ist die "Arts & Scienes GmbH Berlin" nicht weiter der Betreiber der Ausstellung, sondern das "Institut für Plastination". Die von Gunther von Hagens gegründete und von Angelina Whalley betriebene Institution ist offiziell ein anatomisches Institut. Als solches dürfe es die Ausstellung ohne spezielle Genehmigung des Bezirks betreiben, erklärt Anwalt Schmitz, das gehe auch aus dem Urteil des OVG von Dezember 2015 hervor. Wie die Behörden weiter vorgehen, ist noch unklar. Bis zum Ablauf der Frist Montagnacht könne keine Stellungnahme abgegeben werden, heißt es vom Bezirk. Man müsse erst mit der Rechtsabteilung und dem Gesundheitsamt sprechen.

"Der Rechtsstreit hat uns bisher mehrere Hunderttausend Euro gekostet", sagt Rurik von Hagens, Sohn des Körperwelten-Begründers. Nun sei man zuversichtlich, dass das Museum geöffnet bleiben kann, die Schließungsverfügung sei durch die Änderungen wirkungslos geworden.

Verlauf des Rechtsstreits

Bereits vor der Eröffnung im Februar 2015 äußerte der Bezirk Mitte Bedenken gegen die Ausstellung und wies auf eine fehlende Genehmigung hin. Nach einer Feststellungsklage genehmigte das Verwaltungsgericht Berlin die Ausstellung, daraufhin legte der Bezirk Berufung ein und drohte den Organisatoren mit einem Bußgeld von 10.000 Euro, sollte das Museum eröffnen.

Dagegen legte das Museum Widerspruch ein und bekam in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin und später vor dem Oberverwaltungsgericht Recht. Das Museum eröffnete planmäßig am 18. Februar 2015. Der Bezirk hatte allerdings auch Berufung gegen die Feststellungsklage eingelegt und war damit im Dezember 2015 erfolgreich. Das OVG entschied, dass die Betreibergesellschaft eine spezielle Genehmigung braucht. Zuletzt lehnte das Bundesverwaltungsgericht am 6. Juli eine Revision des OVG-Urteils ab.

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