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Das Haus in der Rigaer Straße 94.

© Christophe Gateau/dpa

Update

Streit um Brandschutz-Begehung: Bewohner der Rigaer 94 in Berlin ziehen vors Oberverwaltungsgericht

Gegen die Entscheidung zur Brandschutzbegehung haben Bewohner des teilbesetzten Hauses Beschwerde eingelegt. Am Mittwoch brennen Barrikaden.

Einen Tag vor der geplanten Brandschutzprüfung im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain brennen in der Rigaer Straße Barrikaden. Das zeigen Fotos und Videos auf Twitter. Dort heißt es, es seien Barrikaden errichtet worden, um das Erreichen der "Roten Zone" durch die Polizei zu verhindern. Es soll zu direkten Konfrontationen mit der Polizei kommen, Steinwürfe und Pyro-Attacken in der ganzen Rigaer Straße geben.

Die Polizei bestätigte zunächst ein Feuer und dass nun ein Einsatz gefahren werde. Ein Reporter der "Taz" berichtet ebenfalls auf Twitter, dass es zu Steinwürfen auf Polizisten gekommen sei, die sich an die Barrikade gewagt hätten.

Brennende Barrikaden in der Rigaer Straße - am Donnerstag soll der Eigentümer mit Brandschutzexperten und der Polizei das Haus betreten.
Brennende Barrikaden in der Rigaer Straße - am Donnerstag soll der Eigentümer mit Brandschutzexperten und der Polizei das Haus betreten.

© privat

Am Mittwoch haben die Bewohner im Streit um die Brandschutz-Begehung das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingeschaltet. Sie haben Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt, das am Dienstag die Begehung des Eigentümers samt größerem Polizeieinsatz für zulässig erklärt hat. Mit einer Entscheidung des OVG ist noch am Mittwoch zu rechnen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Dienstag einen Eilantrag der Bewohner des Hauses – Hotspot des gewaltbereiten Linksextremismus – abgelehnt. Sieben Bewohner, davon einige ohne Mietvertrag, waren gegen die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erlassene Duldungsanordnung vorgegangen. Der Anordnung zufolge müssen sie es hinnehmen, dass ein Brandschutzexperte und Vertreter des Eigentümers das gesamte Haus samt Wohnungen inspizieren.

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Mit dem Eilantrag wollten die Bewohner erreichen, dass der Widerspruch gegen die Anordnung des Bezirksamts wieder eine aufschiebende Wirkung hat. Das haben die Verwaltungsrichter aber abgelehnt.

Nach Ansicht der Richter ist die Anordnung, zu der das Bezirksamt auf Antrag des Eigentümers im Frühjahr vom Gericht erst verpflichtet werden musste, nicht zu beanstanden. Das Interesse der Bewohner, von der Brandschutzbegehung verschont zu bleiben, müsse hinter dem öffentlichen Interesse auf sachverständige Brandschutzprüfung zurücktreten.

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Weil ungewiss sei, ob die Brandschutzmängel und daher Gefahren für Leib und Leben, aber auch das Eigentum weiterbestehen, gibt es aus Sicht des Gerichts auch eine Eilbedürftigkeit für die Brandschutzprüfung. Es sei für die Bewohner auch zumutbar, dass sie das zeitlich befristete Betreten der Wohnungen dulden.

Das Bezirksamt habe die Duldungsanordnung zu Recht erlassen, um die bei früheren Polizeieinsätzen seit 2016 mehrfach festgestellten Brandschutzmängel sachverständig näher prüfen zu lassen. Zudem bestätigte das Gericht, dass eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der Brandgefahren vorliege, diese Gefahr ist für das Betreten der Wohnungen nötig.

Erneut wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümer „nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist“, die Mängel im Haus selbst zu prüfen, um Abhilfe zu schaffen – zum Schutz der Bewohner – und seines Grundeigentums.

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