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Knut

© dpa

Streit um Eisbär: Zoo will Knut für 350.000 Euro kaufen

Der Zoo Berlin will Knut dem Tierpark Neumünster abkaufen. Der Tierpark will jedoch wissen, wie hoch der Gewinn ist, den der Zoo mit der Marke Knut erzielt hat. Richter räumen der Klage Neumünsters wenig Chancen ein - eine Einigung per Vergleich scheint möglich.

So viel Andrang herrschte schon lange nicht mehr beim Landgericht – doch es ging um den Star des Zoologischen Gartens, den mit der Hand aufgezogenen Eisbären Knut. Die schlechte Nachricht: Am Dienstag wurde noch kein Urteil bei der Auskunftsklage des Tierparks Neumünster gegen den Berliner Zoo gefällt, es gibt Streit um Details. Die gute Nachricht: Der Zoo Berlin will Knut jetzt dem Besitzer, dem Tierpark Neumünster, abkaufen, 350 000 Euro sind geboten. Peter Drüwa vom Tierpark Neumünster sagte nach der Verhandlung, man wolle sich auf jeden Fall im Interesse der Berliner und des Tieres mit dem Zoo einigen. In welcher Höhe die Vergleichszahlung dann ausfällt, soll das Gericht bis zum 13. Juli erfahren.

Der Tierpark Neumünster war mit einer Auskunftsklage vors Landgericht gezogen, weil er beim Zoo Berlin „eine totale Verweigerungshaltung“ ausgemacht haben wollte. Die Besitzer des in Berlin aufgezogenen Bären wollen wissen, wie hoch der Gewinn ist, den der Zoo seit März 2007 mit Lizenzen aus der Marke Knut erzielt hat. Der Anwalt des Zoos Neumünster, Arne Graßmay, verwies auch auf die Vermarktung mit Steiff-Plüschtieren und auf die Haribo-Süßigkeit „Knuddel-Knutsch“. Um Merchandising-Gewinne im Knut-Boom-Jahr 2007 (eine Million Euro) und Besuchertickets (drei Millionen) geht es nicht. Insgesamt hat Knut mehr als sechs Millionen Euro gebracht.

Richter Hegermann verdeutlichte dem Kläger, dass er den Erfolg der Klage skeptisch sehe. Er bezweifle, dass das Eigentumsrecht auch an das Verwertungsrecht der Marke Knut gebunden sei. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in vergleichbarer Angelegenheit sei negativ ausgefallen. Zudem wäre die Marke nicht ohne das Zutun Berlins entstanden. Zoo-Anwalt Joachim Gabler argumentierte sogar, einzig die Berliner hätten einen Eisbären professionell vermarktet. Der Tiergarten Nürnberg tat das zwar auch bei Flocke, allerdings mit weniger Gewinn.

Höhere Instanzen könnten eventuell anders entscheiden, sagte Hegermann. Dann aber schöpfte der Richter seine Möglichkeiten der Einflussnahme bei Zivilverfahren aus und legte beiden Seiten nahe, sich über einen Vergleich zu einigen. Berlin könne den anfangs gebotenen Betrag für Knut und dessen Vatertier Lars in Höhe von 350 000 Euro doch verdoppeln, schlug er vor. Der Anwalt des Klägers nickte. Aber Zoo-Vorstand Gabriele Thöne sagte, 700 000 Euro könne sie nicht gegenüber den Aktionären und dem Finanzsenator, der den Zoo mit Landesmitteln unterstützt, vertreten. So ging Neumünster beim Ablösepreis runter: 500 000 Euro. Auch Berlin gab nach. 350 000 Euro, nun nur noch für Knut – „aber keinen Cent mehr“. Zweimal zogen sich die Neumünsteraner zur Beratung zurück, stimmten aber doch nicht zu. Man wolle noch etwas mehr bekommen. Zwei Monate ist jetzt Zeit für eine Einigung. Normalerweise zahlen sich Zoos für Tiere nichts.

Neumünsters Anwalt drohte im Saal vor Knut-Fans und Medienvertretern sogar, das Tier aus Berlin abzuziehen. Nach dem Prozess hieß es aber, das sei nur Taktik gewesen. Sollten die Verhandlungen scheitern, verkündet der Richter sein Urteil am 1. September. Annette Kögel

Annette Kögel

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