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Ein Techniker überwacht am Mittwoch Monitore in der Netzleitstelle der Firma Vattenfall in Berlin. Zu den Aufgaben der Netzleitstelle gehört unter anderem die Überwachung und Steuerung des Betriebszustandes des Verteilungsnetzes für das gesamte Berliner Stadtgebiet.

© Britta Pedersen/dpa

Streit um Energienetze: Berlin zahlte 13 Millionen Euro allein für Berater und Gerichte

Der seit Jahren andauernde Streit des Landes Berlin mit den Betreibern der Strom- und Gasnetze ist vor allem für externe Berater ein gutes Geschäft.

Seit mehr als fünf Jahren schon versuchen Berlins Landesregierungen unter Führung der SPD, Kontrolle über die Strom- und Gasnetze der Hauptstadt zu erlangen. Die werden von den Unternehmen Vattenfall (Strom) beziehungsweise Gasag (Gas) betrieben. Der Senat sähe sie lieber in der Hand des kleinen landeseigenen Versorgers Berlin Energie.

Das politische Kalkül dahinter: Die überschaubar große, aber doch stetig fließende und recht gut kalkulierbare Rendite aus dem Netzbetrieb würde nicht mehr in private Firmenzentralen nach Schweden oder Frankreich fließen, sondern bliebe mittelbar im Berliner Landeshaushalt. Vielleicht könnte man die Einnahmen anderweitig verwenden - oder die Energiepreise senken.

Der Plan geht bisher nicht auf: Mehrere Senatsentscheidungen in Verfahren über die Konzessionen, also die kostenpflichtige Erlaubnis zum Betrieb der jeweiligen Netze, landeten vor Gericht. Beim Gas hatte das Kammergericht Berlin der Gasag zuletzt den Gang zum Bundesgerichtshof versperrt, wogegen der Versorger aber aktuell mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgeht. Ausgang offen.

Gleiches gilt beim Strom, wo Anfang 2019 zwar eine Entscheidung zugunsten der landeseigenen Berlin Energie gefallen war. Dagegen hat Noch-Betreiber Vattenfall aber Beschwerde eingelegt und einen Antrag auf einstweilige Verfügung zum Weiterbetrieb gestellt. Nächster Gerichtstermin ist der 17. Oktober 2019.

CDU-Abgeordnete Florian Graf wollte es genau wissen

Auch ausgewiesene Fachleute konnten leicht den Überblick verlieren, wo genau es nun in diesem komplexen Verfahren um die Netze klemmt. Zumindest eine Lehre kann man aus dem Streit aber nun ziehen: Für die juristischen Berater ist der Streit ein gutes Geschäft. "Die Rechtsgutachten für das Konzessionsverfahren Strom und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung betragen für den Landesbetrieb Berlin Energie gemäß den jeweils attestierten Jahresabschlüssen von 2013 bis 2018 insgesamt 2.005.732,32 Euro", heißt es in einer Antwort Staatssekretärin Barbro Dreher aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an den CDU-Abgeordneten Florian Graf. Der war schon gegen den staatlichen Griff nach den Energienetzen als er noch in seiner Rolle als CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Mehrheiten für den damaligen rot-schwarzen Senat organisieren sollte. Heute vertritt er die Opposition.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Stromnetz Berlin, Thomas Schäfer, in Ahrensfelde (Brandenburg) auf einem Acker zu einer Baugrube die den Anfang einer unterirdischen 110 Kilovolt-Leitung darstellt.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Stromnetz Berlin, Thomas Schäfer, in Ahrensfelde (Brandenburg) auf einem Acker zu einer Baugrube die den Anfang einer unterirdischen 110 Kilovolt-Leitung darstellt.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zu den gut zwei Millionen Euro kämen noch Kosten in Höhe von 37.543,96 Euro für den Eigenbetrieb der Energie, teilte Dreher Graf der Vollständigkeit halber mit. Die Rechtsberatungskosten im Streit um das Gasnetz beziffert die Staatssekretärin allein für den Landesbetrieb auf insgesamt 1.060.003,33 Euro, macht rund 3,1 Millionen. Den ganz überwiegende Teil dieser Summe (2,9 Millionen) zahlte Berlin Energie demnach an die Berliner Niederlassung der britischen Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).

13,1 Millionen Euro inklusive Gerichtskosten

Noch höhere Kosten sind unmittelbar beim Senat aufgelaufen: Im Auftrag für die Konzessionsverfahren zuständige Finanzverwaltung antwortete Wirtschaftsstaatsekretärin Dreher, dass Rechtsberatungskosten in Höhe von 5.450.769,90 Euro im Strom-Verfahren und 1959.551,01 im Gas-Verfahren aufgelaufen sind.

Das heißt: In der Summe hat der Plan zur Rekommunalisierung der in den 1990er Jahren privatisierten Energienetze Kosten in Höhe von 10,5 Millionen Euro verursacht - allein für externe juristische Beratung. Addiert man noch die Gerichts- und Prozesskosten in Höhe von 1.131.955,48 Euro (Strom) und 1.442.176,97 Euro (Gas) summieren sich die Rechtskosten auf 13,1 Millionen Euro. Welche Kosten das Abenteuer innerhalb der Behörden verursacht hat, steht auf einem anderen Blatt.

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