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Berlin: Streit um Enteignung in der Nazi-Zeit: Bundesamt weist Vorwürfe zurück

Berlin - Mehr als 80 Jahre ist es her, dass in Deutschland die Judenverfolgung begann. Heute warten noch tausende Opfer und Angehörige auf Entschädigung.

Berlin - Mehr als 80 Jahre ist es her, dass in Deutschland die Judenverfolgung begann. Heute warten noch tausende Opfer und Angehörige auf Entschädigung. Der Tagesspiegel berichtete Anfang der Woche über die Familie Even-Zohar aus New York, die seit vielen Jahren um Wiedergutmachung kämpft. Rebecca Even-Zohar vertritt als Bevollmächtigte ihrer Mutter einen Anteil von etwa 16 Prozent an dem Unternehmen „Jersey- Club“ GmbH der Gebrüder Karantbeiwel, die in den 30er Jahren eine große Kleiderfabrik in Berlin hatten. Die Industriellenfamilie musste fliehen, ihr Betrieb wurde „arisiert“. Nach dem Krieg stellten die Karantbeiwels Antrag auf Entschädigung.

Vor kurzem teilte das zuständige Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) mit, dass für den Anteil am Unternehmen „Jersey Club“ GmbH kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. „Die wollen nicht bezahlen“, warf Rebecca Even-Zohar der Behörde daraufhin vor und legte als Verfahrensbevollmächtigte Einspruch gegen die beabsichtigte Entscheidung ein.

Das Bundesamt wies die Kritik jetzt nachdrücklich zurück. Zwar habe das Amt eine grundsätzliche Anspruchsberechtigung der Mutter festgestellt, weil die Familie tatsächlich von den Nazis verfolgt worden sei. Das Unternehmen der Karantbeiwels selbst habe aber keine Grundstücke besessen und sei „zum Zeitpunkt der Schädigung überschuldet“ gewesen, sagte BADV-Sprecherin Ellen Händler. „Deshalb kann es mangels Substanzverlustes nach dem Vermögensgesetz und dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz keine Entschädigung für den Unternehmensanteil geben.“ Das Bundesamt habe eindeutig nach Recht und Gesetz entschieden, so die Sprecherin.Tsp

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