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Berlin: Streit um Hütchenspieler: Polizei irritiert über Böses Vorwurf der Führungsschwäche

Kritik des Innenstaatssekretärs zurückgewiesen / Ermittler klagen über fehlende Rechtsmittel gegen Abzocker BERLIN.(-pen/wvb).

Kritik des Innenstaatssekretärs zurückgewiesen / Ermittler klagen über fehlende Rechtsmittel gegen Abzocker BERLIN.(-pen/wvb).Zwischen der Innenverwaltung und der Polizeispitze gibt es offenbar Unstimmigkeiten.Der Vorwurf vom "Führungsproblem" bei der Polizei, den Innenstaatsekretär Kuno Böse im Tagesspiegel geäußert hatte, rief am Montag bei der Polizeiführung Irritationen hervor.Landesschutzpolizeidirektor Gernot Piestert wies Böses Kritik zurück.Die Bilanz der Polizei sei im Hinblick auf die Hütchenspieler nicht schlecht.Schwierig sei das Vorgehen gegen die Betrüger, weil den Beamten eine "handhabbare Rechtsgrundlage" fehle. Böse hatte im Zusammenhang mit Polizei-Einsätzen gegen Hütchenspieler auf dem Kurfürstendamm bestritten, daß es Personalnot sei, die die Polizei von effektiven Einsätzen abhalte.Vielmehr habe die Polizei ein "Führungsproblem".Böse meinte damit offenbar die mittlere Ebene, vor allem die Direktionsleiter.Diesen hielt er vor, daß sie die Polizisten nicht dazu bewegten, die Streifenwagen zu verlassen und Patrouille zu laufen. Landesschutzpolizeidirektor Gernot Piestert sagte, er "verstehe diese Äußerung nicht".Verwundert gab sich Piestert einerseits, weil der Innenstaatssektretär den Vorwurf an die Polizei zuerst öffentlich formuliert hatte, statt seine Kritik im direkten Gespräch mit dem Zuständigen bei der Polizei zu äußern.Piestert konnte auch nicht nachvollziehen, daß Böse nach den wochenlangen Querelen um die Polizeireform und deren Einführung deutlich und öffentlich seine Unzufriedenheit mit der Sicherheitsbehörde ausdrücken wollte.Ein "Signal der Unzufriedenheit" passe nicht zu diesem Thema, sagte Piestert, denn die Bilanz der Einsätze gegen Hütchenspieler sei "nicht so schlecht".In diesem Jahr seien schon 1000 Beamte im Einsatz gegen die Hütchenspieler gewesen.Diese hätten 493 Personen überprüft und 90 Platzverweise ausgesprochen.Gegen 14 Personen seien Strafverfahren nach dem Ausländergesetz eingeleitet worden.Es gebe also "keine sachliche Substanz" für Böses Vorwurf, daß die Polizei nicht motiviert sei, gegen die Hütchenspieler vorzugehen.Allerdings fehle den Polizisten eine "handhabbare Rechtsgrundlage" gegen die Betrüger. Unberechtigt ist Piestert zufolge auch das Wort vom "Führungsproblem".Was das Engagement außerhalb der Dienstzeiten und die "Hinwendung" zu den Mitarbeitern anbelange, stehe die Polizei "einmalig" da, sagte der Landesschutzpolizeidirektor."Nachweisbar" arbeite jeder leitende Mitarbeiter in jeder Woche vier Stunden außerhalb der Dienstzeit, um Untergebene zu motivieren und mit ihnen berufliche Perspektiven zu erörtern, sagte Piestert. Nicht nur Staatssekretär Böse, auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Hans-Georg Lorenz, sieht trotz solcher Beteueurung Führungsschwächen bei der Polizei.Ausdrücklich begrüßte Lorenz, daß Böse dies öffentlich gesagt habe: Daran zeige sich ein "Gesinnungswandel" der Innenverwaltung, den er "nur begrüßen" könne, sagte Lorenz.. Bei der Justiz gab es umgekehrt gestern keinen Hinweis darauf, daß es neue rechtliche Probleme mit der Beurteilung des Hütchenspiels gebe.Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Dieter Neumann, erklärte dem Tagespiegel, es sei "Rechtsauffassung der Berliner Staatsanwaltschaft", daß hierbei der Betrugstatbestand erfüllt sein könne, "so wie die Sache läuft".Eine entsprechende Linie vertritt die Staatsanwaltschaft seit 1993, nachdem Juristen zuvor jahrelang darüber gestritten hatten, ob es hier um ein legales Geschicklichkeits- oder um Glücksspiel gehe.Schon 1992 hatte das Landgericht in einem Grundsatzbeschluß festgestellt, daß die gewerbsmäßigen Hütchenspieler auf Betrug aus seien.Es sei "gerichtsbekannt", daß sie mit Anreißern und zunächst betont langsam spielten. Das Gericht billigte die Einziehung des Spielgeldes aus zwei Gründen: Als Asylbewerber dürfe der Spieler dieser Gewerbetätigkeit gar nicht nachgehen.Da er außerdem einen Betrug anstrebe, verfalle das Geld.

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