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Streithähne. Die Senatoren Ulrich Nußbaum (links) und Thomas Heilmann sind mal wieder anderer Meinung. Das kommt öfter vor.

© dpa

Streit um Immobilienverkäufe in Berlin: Nußbaum und Heilmann streiten über Maklergebühr

Die Senatoren Ulrich Nußbaum und Thomas Heilmann kommen sich immer wieder ins Gehege. Vor gut zwei Wochen eskalierte der Zwist zwischen den beiden Politikern im Umgang mit der Vergabe der Gasnetz-Konzession. Jetzt geht es um die Regelung der Makler-Provision.

Von Sabine Beikler

Zwei Juristen, drei Meinungen: Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), beide Juristen, streiten mal wieder ums Recht und ums recht haben. Dieses Mal geht es nicht um die Frage, ob die Vergabe der Gasnetz-Konzession juristisch bedenklich ist. Jetzt ist die Makler-Courtage Stein des Anstoßes.

Der Senat beschloss in dieser Woche eine Bundesratsinitiative, um die Provisionen für Makler bei Immobilienkäufen bundesweit zu regeln. Denn der Bund plant bisher nur eine Reform der Maklercourtage bei Wohnungsvermietungen. Unstrittig zwischen Heilmann und Nußbaum ist immerhin das geplante Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen. Bisher hat der Käufer die in Berlin hohe Provision von 7,14 Prozent zu tragen. Und unstrittig zwischen den beiden Senatoren ist auch die Forderung, dass ein Auftrag für einen Makler künftig schriftlich fixiert werden muss. Das soll in der Gesetzesinitiative auch aufgenommen werden. Es ist nämlich nicht unüblich, dass bisher mündliche Absprachen zwischen Makler, Käufer oder Verkäufer ausreichen.

So weit, so gut. Nicht einer Meinung sind sich Nußbaum und Heilmann dagegen schon seit Längerem in einem anderen Punkt. Kann man die Provision auch gesetzlich deckeln? Nußbaum meint ja, Heilmann sagt nein. Der Streit schwelt seit Ende 2013. Damals beschloss der Senat ab Januar 2014 eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent. Durch die Steuererhöhung erwartet die Finanzverwaltung jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro. Um diese höhere Einmalsteuer beim Immobilienkauf zu kompensieren, war schon damals eine niedrigere Maklerprovision im Gespräch. Nußbaums Mitarbeiter zeigten die Möglichkeit auf, die in Berlin hohe Provision von 7,14 Prozent zu deckeln. Im Gespräch war damals eine Senkung auf fünf Prozent. Nußbaum favorisiert jetzt eine Deckelung auf vier Prozent plus Umsatzsteuer.

Heilmanns Vorschlag einer „Maklertaxe“ wurde verworfen

Heilmann indes sah das damals und heute skeptisch und verweist auf das Grundrecht der Berufsfreiheit. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nur festgehalten, dass einem Immobilienmakler bei der Vermittlung eines Objektes eine Provision zusteht. Die Höhe ist jedoch nicht geregelt. Der Justizsenator schlug im Vorjahr eine „Maklertaxe“ vor, die von einer Expertengruppe festgelegt werden sollte. In dem Gremium hätten Vertreter aus Senatsverwaltungen und aus der Immobilien- und Maklerlobby vertreten sein sollen. Doch die „Heilmann-Taxe“ wurde dann auch wieder verworfen.

Als der Senat sich am Dienstag nach vorangegangenen angespannten Sitzungen traf, um über einen Vorstoß auf Bundesebene zu debattieren, wie die Maklerprovision reformiert werden könnte, kamen sich Heilmann und Nußbaum mal wieder ins Gehege. Ein Streit sei die Debatte aber nicht gewesen, hieß es übereinstimmend aus Senatskreisen. „Die beiden mussten mal wieder posen“, sagte ein Senatsmitglied. Denn unschwer ist zu erkennen, dass Heilmann und Nußbaum sich eine unterschwellige Fehde liefern. Beide Herren sind sehr wohlhabend, beide betonen stets auch ihre Unabhängigkeit von politischen Posten und Ämtern. Und beide sind Juristen. Nur: Wer ist der bessere? Nußbaum sagt man – auch in SPD-Kreisen – nach, er betone schon manchmal, dass er ein „Einser-Jurist“ sei. Thomas Heilmann hat übrigens sein erstes Staatsexamen mit „voll befriedigend“, sein zweites juristisches Examen in Bayern mit einem „befriedigend“ abgeschlossen.

Eine Deckelung der Makler-Courtage wird geprüft

Es sind nicht die einzigen Juristen im Senat: Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und die Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) sind von Berufs wegen examinierte Juristen. Über die Note aber schweigen sich beide aus und berufen sich darauf, dass das Privatsache sei. Bekanntlich sagt eine Examensnote auch noch nichts über die Kompetenz eines Politikers aus.

In Sachen Deckelung der Makler-Courtage hat sich der Senat darauf verständigt, dass dies nun juristisch geprüft werde. Heilmann und Nußbaum traf man am Dienstagabend übrigens beide auf dem CDU-Empfang im Berliner Zoo an. Beide unterhielten sich. Und es wurde sogar gelacht.

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