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Umstritten. Der AFD–Landesvorstand auf dem Parteitag.

© dpa

Streit um Legitimität der AfD-Führung: "Wir sind sauer, richtig sauer"

Bei der Berliner AfD brodelt es hinter den Kulissen. Hintergrund ist eine gestrichene Formulierung in der Satzung des Landesverbandes.

Die Berliner AfD streitet weiter über die Legitimität des amtierenden Landesvorstands. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel erklärte ein Mitglied des Landesschiedsgerichts der Partei, hinter den Kulissen „brodele“ es. „Wir sind sauer, richtig sauer“, sagte er weiter und erklärte, das Gericht bleibe bei seiner Auffassung, wonach die Antragssteller auf Absetzung des Landesvorstandes stichhaltige Argumente auf ihrer Seite hätten.

Hintergrund ist ein Streit um eine – auf dem Landesparteitag am vergangenen Samstag mit Zweidrittelmehrheit gestrichene – Formulierung in der Satzung des Landesverbands. Darin hieß es, die Wahlen des von Parteichef Georg Pazderski geführten Landesvorstands „finden spätestens zu Beginn des zweiten Kalenderjahres nach der Wahl statt.“ Weil der amtierende Vorstand im November 2017 gewählt worden war, halten ihn einzelne AfD-Mitglieder de facto für machtlos. Das Landesschiedsgericht hatte in einer Stellungnahme empfohlen, „zügig geeignete Vorkehrungen zu treffen und zum Beispiel die Wahl des Landesvorstands vorzuziehen.“ Im Anschluss war das Gremium auf Initiative des Pankower AfD-Chefs Michael Adam hin für befangen erklärt worden.

Stundenlange Wahlen

Aus dem Landesschiedsgericht hieß es weiter, allein „praktische Erwägungen“ hätten dazu geführt, dass der Streit am Samstag nicht eskaliert sei. Tatsächlich dauerte die Wahl der Delegierten für den Bundesparteitag mehrere Stunden, die letzten Ergebnisse lagen erst am späten Abend vor. „Wenn wir uns nach außen als die Partei der Rechtsstaatlichkeit verkaufen, müssen wir sie auch intern durchsetzen“, kritisierte der Richter und ließ wissen, dass nach dem Parteitag mehrere Klagen beim Gericht eingegangen seien.

Eine Entscheidung fällten die Richter bereits am Tag darauf: Die Abweisung des AfD-Fraktionschefs in der BVV von Pankow, Stephan Wirtensohn, war rechtswidrig. Zwar läuft gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren, eine Aberkennung aller Mitgliedsrechte sei aber zu keinem Zeitpunkt ausgesprochen worden, so die Richter. Wirtensohn war die Teilnahme am Parteitag verwehrt worden.

Darüber hinaus dürfte ein Urteil des Gerichts zum Bezirksverband Charlottenburg-Wilmersdorf auch in den Reihen des Landesvorstands Aufsehen erregen. Weil der Bezirksvorstand um den Spitzenkandidaten des Berliner Landesverbands für die Europawahl, Nicolaus Fest, die Frist für die eigene Wiederwahl hatte verstreichen lassen, setzte das Landesschiedsgericht einen Notvorstand ein. Fest bestätigte die Entscheidung und erklärte, auf Anraten von Pazderski hin Rechtsmittel eingelegt zu haben. Damit liegen beide Verfahren – das gegen den Bezirks- wie das gegen den Landesvorstand, beim Bundesschiedsgericht der AfD zur Klärung.

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