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Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

© imago

Streit um offenen Vollzug von Sicherungsverwahrten: „Das Sicherheitsempfinden der Anwohner wurde völlig außer Acht gelassen“

Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sollte über eine Petition zum offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte befinden. Ein klares Urteil wurde verhindert.

Im Streit um den offenen Vollzug für Sicherheitsverwahrte in Berlin hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses das Vorgehen von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) kritisiert. In einem nichtöffentlich gefassten Beschluss zu einer Petition fordert der Ausschuss von Behrendt, solche Standort-Entscheidungen künftig nicht mehr einfach durchzuboxen. Der Justizsenator müsse sich – so der Tenor - künftig mehr Mühe geben und an die Regeln halten.

Nach Tagesspiegel-Recherchen hat die rot-rot-grüne Mehrheit dabei aber auch das Petitionsrecht von Anwohnern bewusst ins Leere laufen lassen. Ein Beschluss, der von Behrendt eine neue Standortauswahl wegen Mängeln gefordert hätte, ist durch das Hinauszögern der Koalition verhindert worden. Die CDU sprach bereits – wie berichtet – von einem skandalösen Umgang mit den Sorgen der Anwohner, durch den das Vertrauen in das Parlament geschädigt und Politikverdrossenheit gefördert werde.

Es geht um die Frage, wie die Justizverwaltung zu der Entscheidung gekommen ist, den offenen Vollzug in einem Haus außerhalb und direkt an der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel einzurichten. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist solch ein offener Vollzug in Berlin seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben.

Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben laut Behrendt bereits die Sicherungsverwahrung im offenen Vollzug, Berlin aber schafft dafür nun eine gesonderte Einrichtung außerhalb der Gefängnismauern.

Acht Männer, Schwerverbrecher und Sexualstraftäter, sollen in dem Haus unterkommen. Die Bezirksverordneten von Reinickendorf hatten sich mehrheitlich gegen den Standort ausgesprochen. Anwohner hatten den Standort kritisiert, Ängste geäußert – und sie haben eine Petition gestartet.

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Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, es ist ein weiteres Kontrollinstrument, um Entscheidungen des Staates zu kontrollieren, gegen Missstände vorzugehen und sich gegen Willkür zu wehren. Doch auf Druck der rot-rot-grünen Koalition ist verhindert worden, dass die Reinickendorfer Petition im Abgeordnetenhaus überhaupt ausreichend behandelt werden konnte. Seit Dezember 2019 lag die Petition dort.

Stattdessen hat die Koalition das Thema stets so weit nach hinten geschoben, dass es sich nun erledigt hat. Denn der offene Vollzug ist Ende Januar eröffnet worden. Der Petitionsausschuss hatte festgestellt, dass die Eingaben zumindest nicht unbegründet und das Anliegen der Anwohner durchaus berechtigt sein könnte. Weil es sich um eine Grundsatzfrage handele, bat der Ausschuss den Rechtsausschuss um eine Stellungnahme, was Abgeordnete als seltenen Vorgang bezeichnen.

Dirk Behrendt, Senator für Justiz, besucht den offenen Vollzug der JVA Plötzensee.
Dirk Behrendt, Senator für Justiz, besucht den offenen Vollzug der JVA Plötzensee.

© Florian Boillot/DAVIDS

Doch im Rechtsausschuss hatte die Koalition aktiv dafür gesorgt, dass eine klare Bewertung des Falls verhindert und Behrendt geschützt wird. Dem gesamten Ausschuss lag bereits eine beschlussreife Stellungnahme aus den Reihen der Koalition zur Standortauswahl für den offenen Vollzug und zum Vorgehen der Justizverwaltung vor, erstellt von SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier. 

Der Bericht kam zu einem deutlichen Ergebnis. Demnach hat die Justizverwaltung „das subjektive Sicherheitsempfinden der Anwohnenden (…) völlig außer Acht gelassen“. Vielmehr hätte die Justizverwaltung eine „Abwägungsentscheidung unter verschiedenen Standorten“ treffen müssen, um eine „nachvollziehbare Begründungslage für den sodann ausgewählten Standort“ vorzulegen.

Justizverwaltung hätte Alternativen prüfen sollen

Ein Sprecher des Justizsenators sagte hingegen kürzlich: „Es wurden Alternativstandorte abgewogen, aber das ist im Interesse der Sicherheit der beste Standort, weil Psychologen und Sozialarbeiter die Männer eng betreuen können.“

Der Bericht für den Rechtsausschuss kam zu einem anderen Ergebnis. Die Justizverwaltung habe den Standort für den offenen Vollzug einfach als alternativlos bezeichnet und nicht dargelegt, „welche Alternativen tatsächlich geprüft oder in Betracht gezogen wurden“.

Die Senatsverwaltung habe auch nicht erklärt, „warum kein anderer Standort in Berlin in Betracht kommt“, zumal die Sicherheitsverwahrten in Tegel ständig auf Gefängnismauern schauen müssen, obwohl sie doch auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden sollen.

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Schließlich sollte – so der Beschlussvorschlag im Ausschuss – die Justizverwaltung aufgefordert werden, Alternativstandorte zu prüfen und dabei auch die Einwände der Anwohner-Petition zu berücksichtigen. Hätte der Ausschuss dieses Ergebnis beschlossen, hätte die Justizverwaltung den offenen Vollzug für Sicherheitsverwahrte nicht einfach eröffnen können.

Die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel befindet sich links auf diesem Bild.
Die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel befindet sich links auf diesem Bild.

© Hannibal/dpa

Stattdessen wurde eine Entscheidung über die Petition von der Koalition auf Druck der Grünen seit Anfang Dezember 2020 immer wieder hinausgezögert – so weit, bis die Einrichtung eröffnet wurde. Justizsenator Behrendt konnte Fakten schaffen, bevor er aufgefordert werden konnte, die Standortwahl neu aufzurollen.

Zwar weist Behrendts Sprecher darauf hin, dass eine Petition keine aufschiebende Wirkung hat. Doch in diesem Fall sorgte Rot-Rot-Grün dafür, dass der Schutz des Senators aufschiebende Wirkung gegenüber einem Grundrecht hatte – und gegenüber einer Petition, die seit 5. Dezember 2019 im Abgeordnetenhaus vorlag.

An der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Pflicht gehindert

Selbst der Ausschussvorsitzende Holger Krestel (FDP) kritisierte die Blockade durch die Koalition und warnte davor, „dass die Petition ein weiteres Mal von der Tagesordnung gekippt“ wird. Es handle sich um ein „verfassungsrechtlich geschütztes Bürger/innenrecht“, das verletzt werde, schrieb er den Koalitionsvertretern jüngst.

Obwohl die Petition zum offenen Vollzug mehrfach auf der Tagesordnung gestanden habe, sei dies stets von Rot-Rot-Grün per Mehrheitsbeschluss an das Ende der Tagessordnung gesetzt worden – und konnte bei dreistündiger Sitzungszeit nicht behandelt werden.

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Da sogar schon ein Beschlussentwurf des Berichterstatters „abstimmungsreif“ vorlag, „war kein plausibler Grund für die Vertagung ersichtlich“, schrieb Krestel. Und er mahnte: „An der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht wird der Petitionsausschuss derzeit durch unseren Rechtsausschuss gehindert.“

Schließlich befasste sich der Rechtsausschuss doch noch mit der Petition – zu spät. Der Ausschuss stellte fest, dass sich die Petition erledigt habe, da der offene Vollzug Ende Januar eröffnet wurde. Der Justizverwaltung werde empfohlen, künftig bei ähnlichen Fällen das Ergebnis der Prüfung von Alternativstandorten in der Auswahlentscheidung ausführlicher darzulegen.

Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagt: „Warum gerade Reinickendorf die Risiken tragen muss, die mit einem offenen Vollzug verbunden sind, konnte nicht rechtzeitig im Abgeordnetenhaus diskutiert werden. Stattdessen wurde ohne Rücksicht weiter gebaut und weiter eingerichtet. So untergräbt der Justizsenator das verfassungsmäßig verbürgte Petitionsrecht.“

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