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Na, wer erinnert sich? So sah's im Hangar des Tempelhofer Flughafengebäudes mal aus.

© Kai-Uwe Heinrich

Streit um Tempelhof-Sanierung: Wer zahlt für das Flughafengebäude?

Im Jahr 2008 übernahm das Land das Tempelhofer Airportgebäude – mit Mängeln. Wegen der Sanierungskosten verklagt der Finanzsenator nun die Flughafengesellschaft.

Von Sandra Dassler

Der Streit zwischen der Finanzverwaltung und der Flughafengesellschaft über die Sanierungskosten am einstigen Flughafengebäude Tempelhof wird wieder die Gerichte beschäftigen. Dabei hat es bereits 2012 einen Vergleich gegeben. Danach sollten bis zum 31.August 2014 alle gegenseitigen Ansprüche geltend gemacht werden. Finanzsenator Nußbaum fordert, dass die Flughafengesellschaft einen Teil der Kosten für die Sanierung übernimmt. Er ist der Ansicht, dass deren Tochtergesellschaft BFG, die heute noch den Flughafen Tegel betreibt, ihre Wartungspflichten nicht erfüllt hat und deshalb für Schäden haften muss.

Finanzsenator will Verjährung verhindern

Doch wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. August bat die Finanzverwaltung, versucht, diese zu verlängern, weil – so Sprecherin Kathrin Bierwirth – „das Land Berlin erst bis zum Jahresende die Berechtigung solcher Ansprüche abschließend feststellen“ könne. Überraschenderweise habe sich die BFG aber geweigert, die Frist zu verlängern – und so habe der Finanzsenator handeln müssen. „Die einzige Möglichkeit, die möglichen Ansprüche Berlins der Verjährung zu entziehen, war die Erhebung einer Feststellungsklage gegen die BFG“, sagte Bierwirth. Diese Klage sei am 30. August, also einen Tag vor Ablauf der Frist, erhoben worden.

Der Sprecher der Flughafengesellschaft, Ralf Kunkel, bestätigte zwar, dass es eine Klage gibt, wollte sich aber sonst nicht zu dem Vorgang äußern. „Für uns ist die Tempelhof-Rückgabe erledigt“, sagte er dem Tagesspiegel: „Sie liegt ja schon sechs Jahre zurück.“

Flughafengesellschaft gehört Berlin, Brandenburg und dem Bund

Allerdings hatte Nußbaum vor vier Jahren schon einmal wegen Mängeln am Gebäude geklagt, damals war der Streitwert mit 3,5 Millionen Euro angegeben worden. Die Flughafengesellschaft gehört nur zu 37 Prozent Berlin. Brandenburg ist ebenfalls mit 37 Prozent und der Bund mit 26 Prozent beteiligt. Beide müssten mit zahlen, wenn Nußbaum die Klage gewinnt. Fragt sich nur, wie man nachweisen will, dass die Schäden erst nach Übernahme des Flughafens von den Amerikanern 1990 entstanden sind, und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Die Finanzverwaltung geht in die Offensive – wohl auch wegen der von Kritikern geäußerten Vermutung, man habe den Termin schlicht verschlafen. „Mögliche Altlasten liegen in der Verantwortung der Flughafengesellschaft“, heißt es in einer Erklärung: „Wenn es aufgrund der notwendigen Gutachten länger dauert, den Sachverhalt zu klären, erwarten wir ein kooperatives Verhalten der Flughafengesellschaft, und nicht, dass wir Steuergelder in Gerichtsverfahren investieren müssen.“

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