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Streit ums Gasnetz: Senat strebt wieder Kooperation mit Gasag an

Die Pleite vor Gericht im Streit um die Vergabe der Berliner Gasnetzkonzession beschäftigt den Senat: Nun soll mit der Gasag wieder möglichst kooperiert werden.

Von Sabine Beikler

Der neue Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) möchte eine „möglichst zügige Entscheidung“ darüber, wie es nach dem gescheiterten Verfahren zur Vergabe der Gasnetzkonzession weitergeht. Das sei auch im Sinne der Bevölkerung, sagte er am Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments. Denkbar sei unter den möglichen Optionen „eine Beschleunigung durch direkte Verhandlung“. Kollatz-Ahnen will offenbar Gespräche mit der Gasag AG aufnehmen und über ein Kooperationsmodell mit dem bisherigen Gasnetzbetreiber sprechen.

Finanzsenator Kollatz-Ahnen will Urteilsbegründung abwarten

Der Senat könne erst nach Vorliegen der im Januar erwarteten Urteilsbegründung des Landgerichts abschließend bewerten, ob man Berufung gegen das Urteil einlegt, sagte Kollatz-Ahnen. Wie berichtet hatte die unterlegene Gasag gegen die Entscheidung, die Konzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie zu vergeben, Klage erhoben. Das Landgericht hatte in dieser Woche erhebliche Verfahrensmängel in dem Konzessionsverfahren konstatiert sowie Zweifel an der grundsätzlichen Bieterfähigkeit des landeseigenen Unternehmens Berlin Energie geäußert. Verantwortlich für Konzessionsverfahren ist die bei der Finanzverwaltung angesiedelte Vergabestelle.

Die Entscheidung des Landgerichts sei primär auf das Gasverfahren ausgerichtet, es „kann aber auch Auswirkungen auf das Stromverfahren haben“, sagte Kollatz-Ahnen. Der Senat müsse sich darüber eine Meinung bilden. Wie berichtet, hatte der am Donnerstag aus dem Amt geschiedene Kollatz-Vorgänger Ulrich Nußbaum den zweiten Vergabebrief beim Vergabeverfahren für die Stromnetzkonzession überarbeitet.

Die verbliebenen Bieter, die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin, das landeseigene Unternehmen Berlin Energie und die Genossenschaft Bürger Energie, müssen jetzt erneut ein unverbindliches Angebot auf Basis des zweiten Briefes abgeben. Dass der Senat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag diesen geänderten Verfahrensbrief beschließt, ist nach den Äußerungen des Landgerichts eher unwahrscheinlich.

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