zum Hauptinhalt

Berlin: Streiterin für das Recht

Margarete von Galen ist Präsidentin der Berliner Anwaltskammer – und die erste Frau, die es je auf diesen Posten geschafft hat

Die Frau hält sich nicht mit langen und blumigen Reden auf – dazu hat sie auch gar keine Zeit. Besonders im Augenblick. Nicht nur verteidigt Margarete von Galen gemeinsam mit dem Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal den Angeklagten Ihsan G. im Terrorprozess vor dem Kammergericht. Sondern sie ist auch seit kurzem Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer. Sie ist die erste Frau in dieser Position, seit es die Berliner Anwaltskammer gibt – und das sind immerhin 125 Jahre. Bei alledem hat sie vier Kinder und soeben den Doktortitel erworben – Titel der Arbeit: „Rechtsfragen der Prostitution“.

Ihre Neigung zur Politik ist unverkennbar. Das merkt man schon am Dissertationsthema. Die juristische Behandlung des Themas Prostitution sei ihr „rechtspolitisches Hobby“, sagt von Galen. Im Dezember 2000 erstritt sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht das spektakuläre Urteil, Prostitution sei nicht sittenwidrig. An sich ist sie aber Strafverteidigerin, Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität.

Auch die politische Dimension des Postens an der Kammerspitze reizt. „Es ist eine spannende Zeit im Augenblick, weil berufsrechtlich vieles in Bewegung ist.“ Auf die Anwälte kommen einschneidende Veränderungen zu. Zwar dürfen sie seit 1. Juli höhere Gebühren nehmen, aber nur bis Mitte 2006; ab 1. Juli 2006 müssen sie ihre Honorare frei aushandeln. Zugleich dürfen dann wahrscheinlich auch Leute Rechtsrat anbieten, die gar keine Anwälte sind – denn das Rechtsberatungsgesetz soll aufgehoben oder zumindest gelockert werden. Zum Teil sind die Änderungen nötig, weil Brüssel sich freien Wettbewerb bei Anwälten wünscht. Die Neuerungen passen nicht allen Kollegen. „Wir müssen uns selbstkritisch fragen: Wo schützen wir uns selbst, wo dient es wirklich allgemeinen Interessen“, fragt Galen. Alle bestehenden Vorschriften müssten geprüft werden.

Früher war Margarete von Galen sogar in einer Partei. 1983 trat sie der Grünen-Vorläuferin Alternative Liste bei, kümmerte sich um Rechtspolitik und Inneres; 1987 rückte sie in den Landesvorstand, 1991 trat sie aus. Die Grünen haben einen langen Weg hinter sich. „Dass der Name von Christian Ströbele mal auf einem Gesetzentwurf stehen würde, mit dem die Sicherungsverwahrung ausgeweitet wird, das hätte sich doch früher kein Grüner träumen lassen“, sagt Galen. Die Grünen im Bundestag tragen die Gesetzesverschärfung mit, nach der bei gefährlichen Häftlingen auch während der Haft noch entschieden werden kann, sie künftig nicht mehr freizulassen.

Der berühmte Name, den Margarete von Galen trägt, ist angeheiratet. Bischof Clemens August von Galen, der sich den Nazis widersetzte und nach dem Kriege Kardinal wurde, war der Großonkel ihres Mannes. Dieser Ehemann allerdings lebt nicht mehr – er starb, als das jüngste Kind gerade neun Monate alt war. Seine Frau stand plötzlich mit vier Kindern allein da. „Ich habe von Natur aus viel Kraft, sonst wäre das nicht zu schaffen gewesen“, sagt die gebürtige Kölnerin, die im Juni 49 Jahre alt wurde.

Mit der Anwaltskammer, an deren Spitze sie heute steht, hatte die Jung-Anwältin Margarete von Galen vor gut 20 Jahren selbst Probleme. Die Theaterbegeisterte war wegen des Kulturangebots nach Berlin gezogen, wo Peter Stein und Peter Zadek inszenierten. Als Referendarin war von Galen Geschäftsführerin einer GmbH, die eine Literaturzeitschrift herausbrachte. Nach dem Examen aber, als sie die Zulassung zur Anwaltschaft beantragte, bekam sie eine Absage. Erst müsse sie den Geschäftsführerposten aufgeben, hieß es. Galen gefiel nicht, dass sie überhaupt Zwangsmitglied in der Kammer werden musste, um Anwältin sein zu können. Nun ist sie die Präsidentin. Vielleicht profitieren andere Jung-Anwälte jetzt von dieser Erfahrung.

Fatina Keilani

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false