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Berlin: Strieder soll Immunität verlieren

Ausschuss entschied einstimmig. Der Bundestag berät heute über die Aufhebung

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der zuständige Ausschuss des Bundestages hat sich gestern einstimmig dafür ausgesprochen, die Immunität des SPD-Landeschefs Peter Strieder als Mitglied der Bundesversammlung aufzuheben. Er folgte damit einem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft. Nach Aufhebung der Immunität, die heute vom Bundestagsplenum beschlossen werden soll, können die Ermittlungen gegen den SPD-Politiker in Sachen Tempodrom fortgesetzt werden.

Zeitweilig war unklar, ob der Bundestag für Angelegenheiten der Bundesversammlung, die am 23. Mai den Bundespräsidenten neu wählt, überhaupt zuständig ist. Nach ausführlicher Prüfung der verfassungsrechtlichen Grundlagen kam der Immunitätsausschuss des Bundesparlaments zu dem Schluss, dass er sich mit dem Antrag der Berliner Justiz befassen darf. Stadtentwicklungssenator Strieder ist von der SPD-Abgeordnetenhausfraktion in die Bundesversammlung nominiert worden. Die Aufhebung der Immunität sei auch im Interesse der Sozialdemokraten, sagte gestern Fraktionssprecher Peter Stadtmüller. „Wir wollen dazu beitragen, dass das Ermittlungsverfahren möglichst zügig abgeschlossen wird.“

Anträge der CDU und der Grünen, in denen Stadtentwicklungssenator Strieder aufgefordert wird, sein Mandat in der Bundesversammlung niederzulegen, waren gestern in der Sitzung des Abgeordnetenhauses nicht mehrheitsfähig. Die Rückgabe des Mandats sei ein unwiderruflicher Schritt und käme einem Schuldbekenntnis gleich, hieß es in SPD-Kreisen. Die Opposition hatte ihre Anträge mit der unsicheren Rechtslage begründet. Vor Strieder gab es kein Mitglied der Bundesversammlung, dessen Immunität aufgehoben werden sollte und es gab dafür bisher auch keine gesetzliche Regelung. Doch nun fühlt sich der Bundestag zuständig und niemand hat etwas dagegen.

Das Abgeordnetenhaus hat sich am Donnerstagabend in einer kurzen Debatte erneut mit dem „Fall Strieder“ befasst. Dazu brachte die Union einen weiteren Antrag ein: Der SPD-Chef solle für seinen Versuch gerügt werden, „durch eine ehrverletzende Beschimpfung im Fernsehen die Mandatsausübung eines frei gewählten Abgeordneten in Tat und Wort in der Öffentlichkeit einzuschränken“. Strieder hatte den innerparteilich umstrittenen SPD-Abgeordneten Hans-Georg Lorenz im RBB-Fernsehen als „Quartalsirren“ bezeichnet und sich dafür einige Tage später schriftlich entschuldigt. Lorenz nahm diese Entschuldigung nicht an und erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung. Die SPD-Fraktionsführung ärgert sich sehr über den unnachgiebigen Lorenz, amüsiert sich aber über die Fürsorge der CDU für den Sprecher des linken „Donnerstagskreises“.

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