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Berlin: Strieder verpasst den Anschluss

Wegen seiner Äußerungen zur Wohnungsbau-Förderung fallen die SPD-Linken über ihren Landeschef her. Der Senat muss eine Lösung finden

Einer wird verlieren im Streit der SPD um die Wohnungsbaufinanzen: Finanzsenator Thilo Sarrazin oder Stadtentwicklungssenator Peter Strieder. Sarrazin hat dem Senat die Linie vorgegeben: Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus nach 15 Jahren. Strieder war dagegen. Das Oberverwaltungsgericht hat Sarrazin eine Niederlage zugefügt: Das Land müsse die Anschlussförderung „vorerst“ weiter gewähren, heißt es in einem Beschluss vom Donnerstag. Strieder rückte also von der Senatslinie ab: Nicht einfach die Zahlungen einstellen, forderte er, sondern reden. Der Senat solle mit den Hauseigentümern über sinkende Förderung verhandeln. Mit diesem Rat an Sarrazin und den Regierenden Bürgermeister, ungefragt erteilt aus den brandenburgischen Ferien, hat sich Strieder großen Ärger eingehandelt.

SPD-Fraktionschef Michael Müller erinnerte Strieder am gestrigen Montag an zweierlei: Es gebe „überhaupt keinen Grund“, von der Senatslinie abzuweichen, denn der Beschluss der Verwaltungsgerichts gelte in einem besonderen Fall – andere anstehende Klagen könnten ganz im Sinne Sarrazins und des Senats entschieden werden.

Was Müller aber „richtig ärgerlich“ auf Strieder machte, war dessen Rat, nun doch die Verhandlungen mit den Hauseigentümern zu suchen. Denn genau das hatte die Fraktion erst im Januar debattiert – und abgelehnt. In einer Klausursitzung stimmten 35 Abgeordnete dafür, die Anschlussförderung einzustellen. Nur sechs waren dafür, die Wohnungsbauförderung weiter laufen zu lassen und die Fördersätze im Einvernehmen mit den Hauseigentümern zu senken.

Dass nun auch der linke Donnerstagskreis der SPD über Strieder hergefallen ist, macht dessen Lage nicht besser. Sonst sind die Donnerstagsgenossen selten auf Sarrazins Spar-Linie – jetzt aber fordern sie den Senat auf, den Rechtsstreit um die Wohnungsbauförderung durchzustehen. Nicht nur das: Die Donnerstagsgenossen unterstellen Strieder auch noch Nähe zu engsten Interessenverflechtungen zwischen Bauunternehmern, Hauseigentümern, Sozialmietern und Politikern, die es zu West-Berliner Zeiten gab. Berlin könne nicht dazu verpflichtet sein, die Förderung über einen bestimmten Zeitraum hinaus fortzusetzen. Sollte es andere Zusicherungen gegeben haben, deute dies auf „Korruption“, heißt es. „Der gesamte Vorgang stellt sich dann als Teil des damaligen West-Berliner Sumpfes dar.“ Wenn Strieder – wie der Anwalt der Kläger, der ehemalige Bau- und Finanzsenator Klaus Riebschläger – eine gütliche Einigung anstrebe, „wird er verdächtig, ebenfalls vertuschen zu wollen“.

Böse Worte in einem Streit, der den Senat noch beschäftigen wird. In der nächsten Woche werden die Senatoren sich darüber einigen müssen, wie sie mit der Anschlussförderung umgehen. Bis dahin soll der Lärm gedämpft werden. Falls das noch möglich ist: Etwa 60 weitere Verfahren liegen beim Verwaltungsgericht – das Sarrazin noch im März Recht gegeben und die Einstellung der Anschlussförderung bestätigt hatte. Beim Oberverwaltungsgericht liegen acht „ähnlich gelagerte Fälle“, wie Sprecher Wolf-Dietrich Wahle sagt. Wenn diese Verfahren abgeschlossen sind, kann der Senat vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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