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Berlin: Strieders Anwalt spricht von Anmaßung Tempodrom: Staatsanwalt hat Anklage zugestellt

In der juristischen Aufarbeitung der TempodromAffäre wird der Ton schärfer. Der Verteidiger des zurückgetretenen Stadtentwicklungssenators Peter Strieder, Alexander Ignor, hat der Staatsanwaltschaft „verfassungsrechtliche Anmaßung“ vorgeworfen.

In der juristischen Aufarbeitung der TempodromAffäre wird der Ton schärfer. Der Verteidiger des zurückgetretenen Stadtentwicklungssenators Peter Strieder, Alexander Ignor, hat der Staatsanwaltschaft „verfassungsrechtliche Anmaßung“ vorgeworfen. Anlass der Justizschelte ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das vergangene Woche auf Ignors Schreibtisch landete: Strieder und auch Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wurden ihre Anklageschriften zugestellt. Damit ist die Anklage, die die Staatsanwaltschaft im September erhoben hatte, formal abgeschlossen.

Nun haben die Rechtsanwälte der beiden sechs Wochen Zeit, zum dem Vorwurf Stellung zu nehmen, Sarrazin und Strieder hätten Landesvermögen veruntreut, indem sie dem finanziell angeschlagenen Tempodrom im Jahr 2002 einen Millionenzuschuss der landeseigenen Bank IBB genehmigten. Nach der Stellungnahme der Anwälte wird das Gericht entscheiden, ob die Anklage zugelassen und die Verhandlung eröffnet wird.

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel wirft Anwalt Ignor den Ermittlern vor, sich auf ein „rechtliches Abenteuer“ eingelassen zu haben. „Die Staatsanwaltschaft betritt juristisches Neuland, indem sie eine wirtschaftspolitische Entscheidung von demokratisch gewählten Organen als Straftat bewertet.“ Das sei in der Rechtsgeschichte ohne Beispiel. Der Verteidiger wirft den Staatsanwälten vor, sie hätten die Anklage gegen Strieder und Sarrazin „in vorbildloser, freier Rechtsauslegung aus der Verfassung abgeleitet“. Die Annahme der Ermittler, dass die Senatoren den Zuschuss, der auf den Landeshaushalt angerechnet werden sollte, vom Parlament hätten genehmigen lassen müssen, sei eine „Neubestimmung der Kompetenzen von Legislative und Exekutive“. Sarrazin wollte den Vorgang seinem Sprecher zufolge nicht kommentieren.

Sarrazin und Strieder hatten der Finanzhilfe von 1,74 Millionen Euro im Oktober 2002 im Förderausschuss der IBB zugestimmt. Für die Staatsanwälte haben sie dadurch einen Vermögensschaden zum Nachteil des Landes vorsätzlich herbeigeführt. Die Ermittlungen hatten nach einer Anzeige der CDU begonnen. wvb./lvt

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